Zulassungsstelle in Landratsamt Erlangen- Höchstadt

Adresse:

Schlossberg 10
91315 Höchstadt a.d.Aisch

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09193-20-538

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Günther Langfritz
Für die Außergewöhnlich Nette, freundliche und hilfsbereite Unterstützung bei meinem Problem mit einer Zulassung, möchte mich mich besonders bei Fr. Celine Drdacky bedanken. Ein Dankeschön ist eigentlich zu wenig, ich hoffe dass die Vorgesetzten dieser Netten Dame diese Bewertung auch lesen, kurz in Sich gehen und Sich Gedanken machen. Nochmals vielen Herzlichen Dank, MA wie Sie, müsste es mehr geben.
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Norbert Geier
Hervorragende, pünktliche und schnelle Abwicklung der Neuzulassung und Tags darauf Abwicklung der Stilllegung der PKW durch Frau Celine Dradacky ( sehr freundlich, kompetent und hilfsbereit). Hat mich auf die Notwendigkeit der Feinstaubplakette hingewiesen. Alles ging ratz fatz, so gut wie keine Wartezeit, in Abstimmung mit Schilder Amtmann, Frau Hinrichs, die die neuen Karbon Kennzeichen bereits vorbereitet hatte 👍
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Jochen Schröcke
Es tut mir wirklich leid, aber Sie sollten sich als Steuergeld finanzierte Einrichtung wirklich mal reflektieren, ob es nötig ist und mit welchem Recht Sie Bürger/ Kunden so herablassend und einfältig behandeln. Ich kann nur sagen Online Zulassung... Willkommen in der Marktwirtschaft da wird man Ihnen schnell helfen. Der einzige Lichtblick und deshalb 1 Stern sind die MA am Empfang
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Reinhard Lehmann
Würde gern noch ein paar Sternchen hinzufügen. Ich kanns immer gar nicht glauben, dass das eine Behörde sein soll. Diese Kompetenz, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft,.... ist einfach einzigartig. Auf dieses Amt gehe ich gerne und komm jedesmal mit einem Lächeln heraus. Hoffentlich bleibt es uns noch lange erhalten und wird nicht irgendwann weg rationalisiert.
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Stefan Langer
Ich benötigte ein Kurzzeitkennzeichen, aber der Vorbesitzer hatte das Fahrzeug noch nicht abgemeldet. Ich musste unverrichteter Dinge abziehen und sollte am nächsten Tag wieder kommen. Die Mitarbeiterin hat sich aber das alte Kennzeichen notiert und ihrerseits wiederholt geprüft ob die Abmeldung schon erfolgt ist. Sie hat mich dann angerufen und ich konnte das Kurzzeitkennzeichen doch noch am selben Tag haben. Besser geht's nicht! Vielen Dank!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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