Zulassungsstelle in Landratsamt Erding

Adresse:

Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08122-58-1225

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dominik Zehetmeier
Frau Abduli und Frau Bekaj sind sehr Hilfsbereit und sehr Freundlich Damen bei der KFZ Zulassungsstelle. Sie geben ihr bestes um Ihre Kunden zu unterstützen und helfen wo sie können.
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Dominik Zehetmeier
Frau Bejka und Frau Abduli sind sehr Freundlich und Nett Angestellte in der KFZ Zulassungsstelle sie Unterstützen die Kunden und versuchen das alles Funktioniert. Sehr Hilfsbereit und Fleißig. Nicht wie andere Personen im Landratsamt.
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K21yG
Wenn man 0 Sterne vergeben könnte, würde ich das sofort tun. So einen unfreundlichen und respektlosen Umgang habe ich selten erlebt. Schon bei der Begrüßung wurde man unhöflich behandelt und hatte das Gefühl, als würde man dort stören. Statt einem vernünftig weiterzuhelfen, wurden Fragen nur genervt beantwortet oder gar nicht richtig erklärt. Man stand dort da, als wäre man dumm, nur weil man etwas nachfragen musste. Es ist doch nicht die Aufgabe der Besucher, alles bereits zu wissen – genau deshalb wendet man sich an die Führerscheinstelle. Anstatt Unterstützung zu bekommen, wird man von oben herab behandelt. Ein respektvoller Umgang sollte in einer Behörde selbstverständlich sein. Wenn man unzufrieden mit seinem Job ist, sollte das nicht an den Bürgerinnen und Bürgern ausgelassen werden. Diese Erfahrung war einfach nur enttäuschend und ich hoffe, dass sich dort dringend etwas am Umgangston ändert.
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Andreas Watzlaw
Wir waren in der Zulassungsstelle und Führerscheinstelle und da ging alles sehr schnell, und freundlich waren sie auch.
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Bernd Laumer

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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