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Zulassungsstelle in Landratsamt Erding

Adresse:

Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08122-58-1225

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Johannes Elas
Ich hatte heute meine Mutter zur Zulassungsstelle geschickt, um eine Abmeldung vom alten Auto und eine Anmeldung eines neuen Fahrzeugs mit verschiedenen Haltern und Versicherungsnehmer durchzuführen (Mehrere Vollmachten) und Übernahme vom alten Kennzeichen. Leider gab es ein Problem Meinerseits bei der EVB Nummer eine Diskrepanz mit Halter und Versicherungsnehmernamen. Glücklicherweise war die Sachbearbeiterin Frau Beck so nett und geduldig, sodass wir in dem gleichen Zeit Slot von der Ticketnummer noch schnell per Telefon eine neue EVB-Nummer mit richtigen Daten organisieren konnten. Vielen Dank Frau Beck!!!
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Norman
Noch keine so schlechte Zulassungsstelle gesehen. Wartemarke ziehen 07:30- 10:00 Uhr. Ich war bereits 9:15 Uhr beim Nummer ziehen. Auf dem Gerät war ein Zettel, dass wegen dem hohen Andrang heute früher geschlossen ist?(Nummer ziehen somit nicht möglich) Wer ersetzt mit jetzt meine 20 km Anfahrtsweg? Online so gut wie keine Termine verfügbar. Nummer ziehen geht nur vormittags. Aber dann wundern, dass so hoher Andrang ist und den Automat früher abschalten? Genau mein Humor! Habe vorher in Bamberg gewohnt da ging das ratzfatz. Lasst euch doch mal tipps von denen geben. Hauptsache bei euch zwei damen in der Info sitzen, die nur Privates quatschen und den kunden nichtmal anschauen. Der kunde steht nicht aus Langeweile vor der Glasscheibe der Infothek.
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D. xan
Frau Beck an der FKZ-Zulassungsstelle war unglaublich nett und kompetent im Kontakt. Ich bin sehr zufrieden und komme bei Bedarf gerne wieder! 😊
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Karolina Straßer
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Manuel H
Meine Bewertung bezieht sich auf das Team Wohnungswesen um Frau N. Seemann. Eine tolle, sehr hilfsbereite Truppe, die uns umgänglich beraten und unterstützt hat bei den Anträgen für die LABO. Hier ist jederzeit jemand erreichbar, es wird zurück gerufen oder per Mail schnellstmöglich reagiert. Richtig toll! Hier fühlt man sich gut aufgehoben! Danke für alles!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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