Zulassungsstelle in Landratsamt Erding

Adresse:

Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08122-58-1225

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kamal Subhani
Meine Erfahrung mit der Zulassungsstelle Erding Personal sehr unfreundlich arrogant nicht Kunden gerecht !Dieses Personal müsste in der freien Berufswelt sich kundig machen was ehrliche Arbeit bedeutet !Nach der Arbeit sein Fahrzeug freundlich anzumelden müsse nicht schwierig sein !Ich hoffe nicht mehr nach Erding zu kommen um ein Fahrzeug anzumelden !Vielen Dank für die nette Art !!
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Romy Uhlig
Ich war heute Morgen innerhalb einer halben Stunde fertig und war bei zwei verschiedenen Personen, die beide absolut nett und professionell waren. Ich kann jedem nur empfehlen einen Termin zu machen, dann geht auch alles ganz schnell.
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S. Sch.
Zulassungsstelle mit Abstand und leider immer und ausnahmslos das Allerletzte. Kenne viele Zulassungsstellen in Bayern, aber Erding hält seit Jahren den Negativrekord. Personal extrem unfreundlich und überheblich, null Service, meist katastrophale Wartezeiten auch mit Terminvereinbarung. Online seit Jahren kaum etwas möglich. Minus fünf Sterne, jedesmal, seit Jahren und keiner kommt auf die Idee, da mal umzurühren. Einfach nur unglaublich traurig, was der Steuerzahler sich gefallen lassen muss.
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Poul Röschke
Ein besonderen Dank an Frau Huber, von der Führerscheinstelle. Hier hat man wirklich das Gefühl, dass Bürger geholfen werden.
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Viktor K
Knöllchen droht in der Franzensbaderstr Erding obwohl kein Haltevetbotschild vorhanden ist. Rechtlich unzulässig und das Ordnungsamt blockt alles ab unmöglich !

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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