Zulassungsstelle in Landratsamt Eichstätt Hauptstelle

Adresse:

Residenzplatz 1
85072 Eichstätt

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08421-70-256

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Martina Brandl
Die Zulassungsstelle hat unwahrscheinlich tolle Mitarbeiter. Ich habe zum Termin meinen Fahrzeugschein vergessen,obwohl die Zulassungsstelle bald schließen sollte, hat mich der freundliche Mitarbeiter heim geschickt und auf mich und den Fahrzeugschein gewartet. Für diese unglaublich Hilfsbereitschaft bin ich sehr dankbar.
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Mike X
Seid paar Wochen versucht man eine Information einzuholen was unmöglich erscheint. Zusätzlich ist nur ein Mitarbeiter hierfür verantwortlich welcher Auskunft geben könnte und bisher nicht erreichbar war bzw. an das Telefon ran ging! Es ist sogar öfters so, dass das Telefon besetzt war und direkt im Anschluss wo die Leitung wieder frei wurde dennoch keiner an das Telefon ging! Nachdem ich ca 7 min und auch mal mehr in der Leitung gewartet hatte gab ich es auf! Katastrophe! Kein Wunder das unser System ziemlich weit hinten im Vergleich zu anderen Ländern ist! Hoffen wir das Beste für unsere Zukunft! Viel Erfolg und Glückwunsch an den Rest wem hier weiter geholfen wird!
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B. Hermann
Musste verschiedene Auskünfte einholen und war erstaunt wie nett und geduldig man mir die Auskünfte erteilt hat, was ja heutzutage nicht mehr oft der Fall ist. Besonders bemüht hat sich eine Frau B. Man kann dem Amt nur gratulieren so eine engagierte Mitarbeiterin zu haben.
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Merlin Erdogmus (Pissberger Cockburn)
Ich sehe Optimierungsbedarf.
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Wolfgang Daum
Nette Mitarbeiter

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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