Zulassungsstelle in Landratsamt Dingolfing- Landau

Adresse:

Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d.Isar

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09951-2923

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Corradozicke
Die schlechteste Zulassungsstelle wo ich je war. Und ich habe schon in 3 Landkreisen gewohnt… 2 Schalter besetzt wo anscheinend nach jedem Kunden 20min Pause gemacht wird so das kein Schalter arbeitet (die meiste Zeit zumindest) das man in einer ZL warten muss ist klar abet wenn die Kunden nicht bedient werden ist das eine Frechheit.
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Андрей Губенко
Tolle Arbeit des Personals!
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Leonardo Miljko
Die Kfz-Zulassungsbehörde Dingolfing-Landau ist sehr gut organisiert und überzeugt durch einen reibungslosen Ablauf. Termine werden pünktlich eingehalten, und die Bearbeitung erfolgt schnell und ohne lange Wartezeiten. Besonders hervorzuheben ist das freundliche und hilfsbereite Personal, das geduldig alle Fragen beantwortet und bei Formularen oder Unterlagen kompetent unterstützt. Hier fühlt man sich bestens betreut, und selbst kompliziertere Anliegen werden zuverlässig und professionell erledigt. Ein Amt, das Service und Effizienz wirklich ernst nimmt.
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Ioan Lezău
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sǝʞıquoıʇɐɔıɟıɹƃoɯsuɐɹʇ
Hervorragender Service auf der Zulassungsstelle Landau an der Isar Ich war heute auf der Zulassungsstelle in Landau und bin absolut zufrieden mit dem Ablauf. Die Bearbeitung war schnell und effizient, und die Mitarbeiterinnen waren äußerst freundlich und hilfsbereit. Es ist schön zu sehen, dass hier Professionalität und Kundenfreundlichkeit großgeschrieben werden. Vielen Dank für den reibungslosen Ablauf – genau so sollte es überall sein!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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