Zulassungsstelle in Landratsamt Deggendorf

Adresse:

Herrenstr. 18
94469 Deggendorf

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0991-3100-218

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Marko Spigelski
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Muthana Al Mohammad
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XChannelX5
An diesem Verein, dass sich nach der banalen Gesetzeslage von Deutschland hält, hab ich meinen Führerschein verloren! Warum? Weil ich mal in eine Psychosomatische Klinik gehen wollte und ich auf irgendeiner ihrer Trickfragen mit "Ja" geantwortet hab. Sofort wurde die Führerscheinstelle benachrichtigt und mir aus heiterem Himmel aufgefordert haben meinen Führerschein abzugeben sonst müsste ich ein x-beliebige Summe als Strafe zahlen. Hier wird regelrecht nach einer maroden Gesetzeslage gehandelt und wirst dementsprechend systematisch Stigmatisiert und man gibt dir lächerlicherweise die Option für X-Tausende Euronen deinen Führerschein wieder zu bekommen, obwohl sie ihn mir erst zu Unrecht genommen haben. Und das ist der Punkt wo Deutschland sich abbaut und sich seine Bürger zu Feinde macht. Als ob das nicht genug ist, wird man sogar von den Fahreignungsstellen regelrecht abgezogen und du kannst erwarten deinen Führerschein nie wieder zu bekommen! Und das nur weil man in eine Therapie gegangen ist um sich besser zu fühlen... aber wie oft im Leben schneidet man sich am scharfen Messer der Betrüger Menschen und dem System wo überall für Geld, Fallen für die unschuldigen Menschen gestellt werden. Ich hab ca. 1400€ gezahlt um meinen Führerschein zu bekommen aber NEIN! Nirgendswo wird Einsicht gezeigt, stattdessen immer nach Schema XYZ verarscht.
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Tanzschmiede Kukso
Unfreundlich wie immer, arbeitsmoral gleich null. Hauptsache Dienst nach Vorschrift und ja niemanden entgegen kommen... Kfz Zulassung, dann lieber nach osterhofen wenn möglich...
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jannobert

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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