Zulassungsstelle in Landratsamt Deggendorf

Adresse:

Herrenstr. 18
94469 Deggendorf

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0991-3100-218

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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SirLex (Sirlex13)
Ich wusste ehrlich gesagt nicht, dass es möglich ist, Inkompetenz auf ein solch groteskes Niveau zu treiben – bis ich hier gelandet bin. Was ich erlebt habe, war eine Parade an Unfähigkeit, Planlosigkeit und völliger Gleichgültigkeit. Es ist, als ob man eine Gruppe von Menschen zusammengesammelt hätte, die allesamt keinerlei Ahnung haben, wovon sie sprechen oder was sie tun, und sie dann auf die Menschheit loslässt. Jeder einzelne Kontakt war schlimmer als der vorherige: falsche Informationen, endlose Verzögerungen, null Kommunikation, und dazu eine Arroganz, die den ganzen Wahnsinn noch unerträglicher macht. Ich habe schon viel erlebt, aber das hier sind ohne jeden Zweifel die inkompetentesten Leute, die mir in meiner gesamten Zeit auf dieser Erde untergekommen sind. Es grenzt an Kunst, so unfassbar schlecht zu sein. Jeder Handgriff war ein Fehler, jede Antwort eine Beleidigung für den gesunden Menschenverstand. Wenn man eine Masterclass in absoluter Unfähigkeit besuchen möchte, dann bitte – das ist die Adresse. Aber wer Wert auf auch nur den Hauch von Professionalität, Respekt oder Verstand legt, sollte einen weiten Bogen machen. Ich kann gar nicht genug betonen, wie sehr ich jede Minute bereue, die ich mit diesem Trümmerhaufen von einem „Service“ vergeudet habe. Ein Erlebnis, das man niemandem wünscht, außer vielleicht seinen schlimmsten Feinden. :)
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Grzegorz Gregorio79
Ich möchte hier ein großes Lob aussprechen. Heute Morgen wurde ich bei meiner Ummeldung von einer Mitarbeiterin betreut, die nicht nur äußerst kompetent, schnell und hilfsbereit war, sondern auch unglaublich freundlich und herzlich. Man merkt sofort, dass sie ihren Beruf mit Leidenschaft und einem echten Lächeln ausübt. Solche Menschen machen den Unterschied – und sorgen dafür, dass ein Behördengang sogar Freude bereiten kann. Vielen Dank für diesen großartigen Start in den Tag!
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Leman Tagizade
İch bin immer sehr zufrieden mit schnelle und zeitnahe Bearbeitung meiner Dokumenten, besonders vielen Dank an Frau Arweck !
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Chacha Pamplemousse
Ich wünschte, es gäbe eine Option mit -1 Stern. Ich war im Landratsamt, um einem Freund zu helfen, und war zutiefst enttäuscht – wenn nicht sogar schockiert – über die Art und Weise, wie wir von einer Mitarbeiterin namens Frau Baumgärtler behandelt wurden. Sie war unhöflich, abweisend und schien völlig desinteressiert, uns zu helfen. Es fühlte sich an, als würden wir sie mit unseren Fragen belästigen. Ist es nicht ihre Aufgabe, Menschen zu helfen? Von Anfang an machte ihr Verhalten deutlich, dass wir unwillkommen waren: Sie seufzte laut, als wir uns näherten, grüßte uns nicht einmal und machte den Eindruck, als ginge es ihr darum, uns so schnell wie möglich loszuwerden. Es gab keine grundlegende Höflichkeit, keine Professionalität – nur Kälte und sichtbare Verärgerung. Mein Freund war schon wegen des Termins nervös, und diese Art der Behandlung verschlimmerte es noch zusätzlich. Ich war schon in anderen Ämtern, und selbst wenn mein Deutsch nicht perfekt war, waren die Mitarbeiter respektvoll und verständnisvoll. Dies war das erste Mal, dass ich mich offen verspottet fühlte, weil ich versuchte, die Sprache zu sprechen. Am meisten hat mich geärgert, als sie mir direkt ins Gesicht meine Deutschkenntnisse beschimpfte. Ich kam in ein Büro, das eigentlich Ausländern helfen soll – Menschen wie mir, die sich aktiv um Integration bemühen –, und statt Geduld oder Ermutigung lachte sie mich aus. Ich war wirklich schockiert. Stellen Sie sich vor, Sie bemühen sich, eine neue Sprache zu sprechen, und werden dann von jemandem, der eigentlich der Öffentlichkeit dienen soll, mit offener Respektlosigkeit konfrontiert. Das war nicht nur unprofessionell – es war demütigend und entmutigend. Ich ging nicht nur wütend, sondern auch zutiefst respektlos. Ich kann mir nicht vorstellen, wie viele andere Menschen – insbesondere diejenigen, die sich in Deutsch nicht so sicher fühlen – so behandelt wurden und nicht die Kraft hatten, sich zu äußern. Dieses Verhalten wirft ein äußerst schlechtes Licht auf die Institution als Ganzes. Beamte, insbesondere in Abteilungen, die mit Ausländern zu tun haben, müssen zu einem höheren Maß an Professionalität und kultureller Sensibilität verpflichtet werden. Ich hoffe aufrichtig, dass die Leitung des Landratsamts Deggendorf dies ernst nimmt. Ein öffentliches Amt ist kein privater Ort, um persönlichen Frust abzulassen. Es ist ein Ort, an den Menschen mit Fragen, Sorgen und oft auch Ängsten kommen – und sie verdienen es, mit Würde und nicht mit Verachtung behandelt zu werden.
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Kathrin Fortwängler
Zulassung KFZ prompt, keine Wartezeit, alle nett und freundlich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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