Zulassungsstelle in Landratsamt Berchtesgadener Land

Adresse:

Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

Kontakt:

Fax:
08651-773-364

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Zeyrox Gamer
Wenn man überfordert mit der eigenen Arbeit ist, sollte man das nicht an einem Anrufer auslassen, der nur eine kleine Frage hat.
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The Spirit
Ich war vor Kurzem hier bei der Führerscheinstelle für eine Namensänderung am Führerschein und ich muss sagen, ich hatte nur positive Erfahrungen. Hab richtig schnell nen Termin bekommen, die Leute waren super nett und das Prozedere selbst war auch sehr schnell und unproblematisch. Kann die ganzen negativen Kommentare ehrlichgesagt nicht so nachvollziehen.
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Stefan Köglsperger
Es ist eigentlich unglaublich. Aber das Landratsamt Bad Reichenhall deaktiviert über Wochenende seine Homepage. Das mit Steuergeld bezahlt wird ist über Wochende nicht zu erreichen. Man kann hier keine Termine für die KFZ Zulassung online machen. Ab Montag morgen um 8 Uhr ist die Webseite geöffnet. Ich finde es einen unglaublichen Vorgang um hier Steuerzahler davon abzuhalten Termine für die kommende Woche auszumachen. Wie kommt man dazu , die von Steuerzahlern Website abzumelden ? Ich habe das nun schon mehrfach erlebt . Ein unglaublicher Vorgang.
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Thomas Obermoser
Man kann nur jedem Vater, der echtes  an dem Wohl seines Kindes hat davon abraten sich ohne Rechtsbeistand an das Jugendamt Berchtesgaden zu wenden. Ich habe der Sachbearbeiterin Frau Zauner über alle Vorfälle informiert, zumal ich laut ihrer Aussage zum Wohle des Kindes auch dazu verpflichtet war. Die Kindesmutter hat in der Vergangenheit mehrfach mit Suizid von sich und auch vom Kind gedroht, hat mir das Kind wiederholt mit Gewalt entrissen ist wiederholt gegenüber dem Kind auffällig geworden, ist laufend  in therapeutischer Behandlung, hat sich nicht an die in der Beratungsstelle getroffenen Vereinbarungen gehalten. Das Jugendamt hat der Mutter auch wen zur Seite gestellt, weil sie ja mit der Situation überfordert ist. Gleichzeitig hat das Jugendamt Mutter aber attestiert, dass mit der Kindsmutter, welche auch noch als aktiv als Schulpsychologin tätig ist, alles in bester Ordnung ist. Noch absurder geht es nicht. Der vorgebrachte Sachverhalt wurde in keinster Weise ernst genommen oder man bekommt die Auskunft, dass das zwar überhaupt nicht in Ordnung ist, dem Jugendamt aber die Hände gebunden sind. Auskünfte wurden so gut als möglich unter allen möglichen Ausflüchten unterbunden. Einer der Höhepunkte war, als mir Frau Zauner mitgeteilt hat, dass auch wenn die Mutter Alkoholikerin oder auch Drogensüchtig wäre, es für sie trotzdem keinen Grund gäbe darüber nachzudenken, ob das Kind beim Vater nicht besser aufgehoben wäre! Als ich mich dann mit dem gleichen Sachverhalt an das Jugendamt in München gewandt habe, kam es zu einer sofortigen Prüfung der Kindeswohlgefährdung, welche jedoch wiederum von den "gleichen Sachbearbeitern" im Jugendamt Berchtesgaden abgehandelt wurde. Warum wird verwschwiegen. Die Sachbearbeiterin Frau Zauner hatte besten Kontakt zur Kindesmutter. Frau Zauner hat sich wiederholt selbst angegriffen gefühlt sobald man etwas hinterfragt hat wenn sie sich selbst widersprochen hat, wobei ich dieser wiederholt mitgeteilt habe, dass es mir um das Wohl meines Kindes geht. Dann war die Frau Zauner plötzlich nicht mehr greifbar. Schnell hat sich gezeigt, dass Frau Zauner wiederholt auf die Übermittlung von Informationen "vergessen" hat. Die Neues Sachbearbeitern Frau Kurz hat dann unverzüglich die Übermittlung der Informationen angekündigt, was dann aber nach wiederholter Nachfrage erst nach Wochen passiert ist. Im Nachhinein hat sich dann gezeigt, dass die übermittelten Informationen im Sinne der Kindsmutter "adaptiert" wurden, was aber wiederum "vergessen" wurde mitzuteilen. Die Kindsmutter hatte mittlerweile einen neuen, um mehrere Jahrzehnte älteren Partner, den sie wiederholt selbst als ihren Papa * bezeichnet, war mit diesem nach einem Monat in einer festen glücklichen und stabilen Beziehung hat nach etwas mehr als 3 Monaten nach dem ersten kennen lernen beschlossen mit unserem Kind ca. 350 weit weg zu ihrem neuen Lebenspartner zu ziehen und mich aufgefordert dem unverzüglich zuzustimmen, wobei sie mir jegliche Informationen zu dieser Person, welcher auch nun der neue Papa für unser Kind sein soll, einfach verweigert, weshalb ich meine Zustimmung verweigert habe. Daraufhin hat die Kindsmutter einen Antrag vor Gericht eingebracht. Frau Kurz hat diesen Umzug in vollster Weise ohne Prüfung für den Umzug ausgesprochen und mir mitgeteilt, dass ich trotz gemeinsamer Obsorge kein Recht habe zu erfahren, wer der neue Vater meines Kindes ist. Die Bindung von meinem Sohn zu mir sowie meiner Familie ist ohne Relevanz und hat niemand interessiert. Der kurze Zeitraum, die fehlenden Informationen, die weite Distanz wurde alles einfach eiskalt und skrupellos zu Gunsten der Kindsmutter ignoriert. Das Kind wehrt sich mittlerweile mit Händen und Füßen, versteckt sich, beginnt zu weinen und zu beißen wenn es zurück zu seiner Mutter soll, für das Jugendamt , insbesondere für Frau Kurz jedoch alles ohne Relevanz.
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Anna Ruppáner

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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