Zulassungsstelle in Landratsamt Berchtesgadener Land

Adresse:

Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

Kontakt:

Fax:
08651-773-364

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Wupsi Goldberg
Ich hatte mein Auto privat verkauft. Der Käufer hat das Auto ordnungsgemäß beim Landratsamt in der Kfz Zulassungsstelle abgemeldet. Erst hinterher ist mir eingefallen, dass ich aus privaten Gründen die beiden Schilder gerne behalten hätte. Ich habe im Landratsamt angerufen und eine sehr nette Dame von der Zulassungsstelle meinte, das könnte schwer sein, mir die zu besorgen, weil die schon in irgendwelchen Kisten sind. Aber man hat dann trotzdem rumgewühlt und beide Schilder gefunden und mich auch wieder prompt zurückgerufen. Inzwischen Habe ich beide Schilder abholen können. Ich hätte gerne etwas für die Kaffeekasse hinterlassen, aber das wurde freundlich, aber bestimmt abgelehnt. Somit möchte ich mich auf diese Weise für diese unkonventionelle Vorgehensweise bedanken. Ich komme aus einer sehr großen deutschen Stadt und da ist man in Behörden etwas anderes gewohnt. 1000 Dank und eine gesegnete Advents und Weihnachtszeit.
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Alex King
Die ausgemachten Terminzeiten werden eingehalten und es wird auf Kunden eingegangen und die Bearbeitung verlief sehr schnell ! Nur zum empfehlen
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Mr B
Nur positive Erfahrungen mit dem LRA in Bad Reichenhall gehabt. Kfz Zulassungsstelle arbeitet Termine absolut pünktlich ab und ist trotzdem noch in der Lage, kurzfristige Termine zu vergeben. Die Waffenbehörde arbeitet ebenso flott und professionell. Der junge Sachbearbeiter klärt umfassend auf und bearbeitet alle Anträge super pünktlich und obendrein äußerst sympathisch. Selbst auf E-Mail Anfragen wird ruck zuck reagiert. Das Gleiche gilt für das Personal am Eingang. Zuverlässig, entspannt, freundlich.
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Markus Strangl (WooShell)
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IV STROKER Performance
Das LRA Bad Reichenhall ist gut organisiert. Die Kfz Zulassungsstelle arbeitet ausschließlich mit vereinbarten Terminen. Diese werden pünktlich abgearbeitet. Bei Fragen wird einem gerne geholfen und auch bei fehlenden Dokumenten wird bestmöglich eine Lösung gesucht. Für eine Behörde möchte ich ein Lob den Mitarbeitern aussprechen. Lediglich bei der Vergabe von kleinen Kennzeichen würde ich mir manchmal etwas mehr Einsicht wünschen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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