Zulassungsstelle in Landratsamt Bayreuth

Adresse:

Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0921-728-880

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Irina - Bianca Izdrescu
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Anita
Wir gaben sofort am Tresen im Haupteingang (also noch vor der Kfz-Zulassungsstelle) an, dass wir einen online vereinbarten Termin hätten, worauf uns eine Nummer ausgehändigt wurde, mit der wir die Zulassungsstelle aufsuchten. Noch kurz vor der vereinbarten Zeit kamen wir schon an die Reihe. Die Mitarbeiterin am Schalter 6 war überaus freundlich, hilfsbereit und kompetent. Bereits nach 20 Minuten war alles erledigt: ein Auto abgemeldet, das andere umgemeldet, bezahlt, Schilder besorgt und danach am vorherigen Schalter Plaketten auf den Schildern angebracht. Auch zwei Jahre zuvor machten wir mit derselben Mitarbeiterin in einer ziemlich komplizierten Sache die besten Erfahrungen. Top-organisiert das Ganze, bravo und weiter so.
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dorin pop
Sehr freundliches Personal
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Allen Grießhammer
Katastrophe hier! Man kann mal keinen Termin ausmachen und nach einer Stunde warten geht man mal fragen wann man den endlich dran sei und bekommt gesagt die Leute mit Termin sind zuerst dran! Paar Monate später kommt man wieder mit Termin und hört zu wie sich hier andere unterhalten 8 von 10 hatten keinen Termin und sind früher dran wie ich? Da passt doch was nicht? Könnte ich null Sterne geben würde ich es machen. Und würde gern sagen ich komm nicht mehr aber leider hat man ja keine andere Wahl um ein Auto zuzulassen…
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Markus Overdick
Freundlich und organisiert, Terminvereinbarung über Internet verkürzt Wartezeit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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