Zulassungsstelle in Landratsamt Bamberg

Adresse:

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0951-85-347

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Keine Ahnung
Absolut unglaublich ist auch, dass Jugendamtsmitarbeiter Kollegen aus anderen Verwaltungen mit Dienstaufsichtsbeschwerden drohen, wenn diese versuchen, ihnen zu helfen, aber das wäre ja mit Arbeit für die Kollegen verbunden.....
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Mohammed LAHDIOUI
Hatte einen Termin für die Autozulassung, sehr freundliches Personal.
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Facundo Riera
Behörden von Stadt Bamberg - schlechteste in Ganzen Deutschland
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Wolfgang Daum
Nette Mitarbeiter
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Auto Reier e.K.
Warum spricht der Landrat nicht mit den Bürgern, persönliche Termine werden verweigert, eine Sprechstunde ist ebenfalls nicht mehr terminiert ! Sie lassen unsere Kinder im Stich und haben nicht mal Zeit für ein Gespräch mit den Bürgern. Das kann es nicht sein. Das führt genau zu einem Erstarken von Parteien die keiner braucht. Es wird, obwohl möglich, kein Ermessen im Bezug auf die kostenfreie Schülerbeförderung gezeigt. 365 Euro Ticket wird nur erstattet wenn man sich an der richtigen Schule bewirbt, unabhängig davon ob diese überhaupt die Kinder aufnimmt. Die Beförderung zu einer anderen Schule, die ebenfalls 365 Euro kostet, wird darauf hin gar nicht übernommen. Die gleichen Kosten ! Auch ein schönes Modell zum Geldsparen auf Kosten unserer Kinder. Gesprächsbereitschaft null, obwohl das Gesetz eben die Ermessensentscheidung des Landrats zulässt. Wenn die gleichen Kosten kein Ermessen sind, was dann. Diese Frage konnte mir bis jetzt keiner der Fachabteilung beantworten. Stellen Sie sich dem Thema, zeigen Sie Ihr Ermessen. Bezüglich Ihrer Antwort: Die Schule in Bamberg war ausgelastet, dies zeigt sich an der Ablehnung anderer Kinder, wie auch vor 2 Jahren. Darüberhinaus steht Ihrem Haus nach Abs.4 ein Ermessen zu, hierauf kommen Sie gar nicht zu sprechen. Die Kosten wären in beiden Fällen 365 EUR. Ihr Argument mit der Auslastung läuft somit ins Leere.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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