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Zulassungsstelle in Landratsamt Bamberg

Adresse:

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0951-85-347

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Silvio Förster
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Marcus Herold
Wie hat eine Kfz Zulassung nur so gut und ohne Termin die Jahrzehnte vor Corona funktioniert? Kein Wunder das es mit unserem Land nur noch abwärts geht. Von Bürokratie Abbau ist man weit entfernt und dann kommt der Steuer zahlende Bürger bzw. Bittsteller und möchte nur ein Auto zulassen damit er weiter arbeiten kann auch für die Staats Gehälter. Hoffentlich kommen bald die Fachkräfte zur Verbesserung.
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Joseph Shallah
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Samsung Galaxy
Die alte Frau bei der Rezeption hat von Respekt nie gehört. Wir waren zwei Personen und jeder von uns wollte einen gelben Sack haben. Sie hat uns starr angeschaut und sie wollte uns beide nur ein Stück geben und hat mit uns lange Zeit diskutiert, als sie für den gelben Sack aus ihrer Tasche bezahlt hat. Was ich weiß, dass jeder ein Stück Gelber haben darf. Ich bitte die zuständige Abteilung, die richtigen und höflichen Mitarbeiter auszuwählen.
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Max Helgert
Unmögliches Verhalten der Dame, die heute den Hörer am 25.02.2025 um 13:06Uhr abgenommen hatte. Unhöflich, lethargisch, respektlos und passiv-aggressiv ohne jeglichen Grund. Für Fragen stehen sie nicht zur Verfügung und es wurde subito aufgelegt. Es ist mir befremdlich, dass man mit Menschen so umgeht wie diese Frau. Ich hoffe Sie werden dementsprechend ein Gespräch mit der Dame/ dem Personal aufsuchen und lehren, wie man sich korrekt zu verhalten hat!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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