Zulassungsstelle in Landratsamt Bamberg

Adresse:

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0951-85-347

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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H.Gedikali
Egal um welche Behörden es in Bamberg geht da ist Rassismus an der Tagesordnung das waren meine persönlichen Erfahrungen nach über 40 Jahren aufenthalt in Bamberg ganz besonders im Ausländeramt Bamberg, daher ein Stern bereits zuviel für diese Herrschaften . Gedikali
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Huey
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Niels Tönjes
Ich hatte bis dato immer eher weniger gute Erfahrungen bei der Zulassung machen müssen. Jedoch gibt es scheinbar eine neue Mitarbeiterin, Frau Hämmerich an Schalter 10. Diese war super freundlich, kompetent und schnell. Bei meinem nächsten Wagen hoffe ich wieder bei ihr zu sein!
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Sonja Baierlipp
Nettes Personal!
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Klaus Henn
Ich habe an Schalter 6 bei Frau Schwinn heute insgesamt 3 Autos privat umgemeldet, Umzug von außerhalb des Landkreises. Veranschlagt waren insgesamt 60 Minuten Arbeitszeit für die Vorgänge mit allen Unterlagen etc. Zunächst einmal finde ich das System zur Terminbuchung klasse! Frau Schwinn hat mich sehr freundlich empfangen und während der gesamten Bearbeitung sehr zuvorkommend behandelt. Insgesamt waren wir dank ihrer professionellen Arbeit bereits nach weniger als 40 Minuten mit allem fertig. Im Gegensatz zu anderen Dienststellen wird man hier in Bamberg, insbesondere bei Frau Schwinn, ganz normal, ja schon herzlich, behandelt. Jederzeit wieder und für die Dame eine ordentliche dauerhafte Zulage!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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