Zulassungsstelle in Landratsamt Bamberg

Adresse:

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0951-85-347

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sonja Baierlipp
Nettes Personal!
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Mohammed Alhaj Meri
Der Sicherheitsmann am Rathaus war unfreundlich und machte seinen Job nicht richtig. Außerdem musste ich eine lange Stunde warten, um einen Termin beim Sozialamt zu bekommen. Ich hoffe, dass dies berücksichtigt wird.“
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Klaus Henn
Ich habe an Schalter 6 bei Frau Schwinn heute insgesamt 3 Autos privat umgemeldet, Umzug von außerhalb des Landkreises. Veranschlagt waren insgesamt 60 Minuten Arbeitszeit für die Vorgänge mit allen Unterlagen etc. Zunächst einmal finde ich das System zur Terminbuchung klasse! Frau Schwinn hat mich sehr freundlich empfangen und während der gesamten Bearbeitung sehr zuvorkommend behandelt. Insgesamt waren wir dank ihrer professionellen Arbeit bereits nach weniger als 40 Minuten mit allem fertig. Im Gegensatz zu anderen Dienststellen wird man hier in Bamberg, insbesondere bei Frau Schwinn, ganz normal, ja schon herzlich, behandelt. Jederzeit wieder und für die Dame eine ordentliche dauerhafte Zulage!!!
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Andreea Fürstenhöfer
Ich war gestern bei der bei der Zulassungsstelle am Schalter 5. Dort wurde ich von einer jungen Frau gut bedient. Leider hatte ich mein Fahrzeugschein zum abmelden meines alten Auto's vergessen und ging um15 Uhr nochmals ins Landratsamt. Dort wurde ich am Schalter 8 empfangen. Auch ein junger Mann mitte 20 gelockter Kopf lernte ein ganz junge Frau an. Sichtlich genervt und auch hörbar, ob sie wisse war er jetzt tue, hat er mich im schnellverfahren absolvieren wollen. Er war total genervt, nur weil ich 2 mal nachgefragt hatte, wo der Einzahlungsautomat und die Kennzeichenentwertung ist. Ich war noch nie bei der Kfz Zulassung im Landtratsamt. Das letzte mal in der Zulassung in Bamberg und das war 23 Jahre her. Schließlich hatte ich die Kennzeichenentwertung gefunden. Dort war ein Bohrer, damit man die Plankette entfernte. Zum selben Zeitpunkt schießt der Mitarbeiter mit Lockenkopf aus dem Nebenzimmer, mault mich an und sagt, ich solle nicht den Bohrer kaputt machen. Ich bin gelernter Handwerker und hatte schon mehrmals Bohrer in der Hand!!! Danach ohne das ich überhaupt was entgegnen konnte war er weg und knallte die Zimmertür zu. Zuletzt bedankte ich mich bei der Kundenfreundlichkeit. Wahnsinn!!!! In so einem Arbeitsklima möchte ich keinesfalls arbeiten. Eigentlich möchte ich Minuspunkte vergeben. Mit freundlichen Grüßen, Markus
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Von Wagner Richard
Die schlimmste Amt in der ganze DE. Die Betreuung und menschliches Beziehung ist ganz widerlich. Ich wünsche euch in die Hölle brennen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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