Zulassungsstelle in Landratsamt Amberg-Sulzbach

Adresse:

Beethovenstr. 7
92224 Amberg i.d.Opf.

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09621-37605-334

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stefan Beil
Hatte zweimal telefonischen Kontakt mit der Zulassungsstelle Amberg-Sulzbach. Frau Dammer (so habe ich ich den Namen verstanden) war jeweils ausgesprochen freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank. Sie sind ein positives Aushängeschild für eine bürgernahe Verwaltung.
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Lukas damm
Hat eigentlich keinen Stern verdient. Personal, vor allem in der Führerscheinstelle absolut unfreundlich. Öffnungszeiten sind leider für normal arbeitende Menschen sehr schwierig. Telefonisch wurde mitgeteilt, dass man jederzeit kommen kann. Siehe da, als ich vor der Tür stand, muss man online einen Termin vereinbaren! Als ich dann dem verantwortlichen Personal mitgeteilt habe, dass mir das am Telefon nicht mitgeteilt wurde und ich extra freigenommen habe, wurde ich auf eine „Liste“ aufgenommen und musste im Wartebereich Platz nehmen. 30 Minuten später und kein!! Mensch, der in die Führerscheinstelle eintrat, saß ich immer noch vor der Türe. Von drinnen hörte man nur lautes Gelächter und es erinnerte an eine Art Kaffeekränzchen. Das Beamte nur das nötigste Arbeiten ist ja bekannt? Aber es noch so auszureizen, ist eine bodenlose Frechheit. Vor allem für die Bevölkerung im höheren Alter, wird es schwierig sein online Termine auszumachen.
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Jonas 11256
Telefonisch nicht zu erreichbar der Anrufbeantworter meldet sich immer mit sie rufen außerhalb der Geschäftszeit an
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Johann Wein
Wenn geschlossen sollte da nicht im Internet stehen das geöffnet ist. Finde ich nicht so toll. Extra Urlaub genommen. 😡
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Martin Weber

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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