Zulassungsstelle in Landratsamt Amberg-Sulzbach

Adresse:

Beethovenstr. 7
92224 Amberg i.d.Opf.

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09621-37605-334

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas Poeplau
Sehr freundlich und schnelle Bearbeitung in der Zulassungsstelle. Kurze Warzezeit.
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Christian Dobmeier
Ich war Anfang Dezember für eine Anmeldung dort und kann die ganzen negativ Bewertungen nicht verstehen, man sollte immer darauf achten wie man in den Wald hinein schreit... Trotz Sonderwünschen und einer nachträglichen änderung der größe meiner Schilder, war Frau Deierl überaus freundlich und zuvorkommend und hat jedes Problem mit einem Lächeln gelöst. Nochmals vielen vielen Dank und alles gute
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Di Ko
Absolut nettes Personal, aber nur zwei Sterne, weil 2 Monate Wartezeit, um einen Führerschein abzuholen. Ein Unding, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist. Mitte November Termin zur Abholung eines Führerscheins gebucht, nächster freier Termin ab Mitte/Ende Januar 🤨. Eine Behörde ist ein Dienstleister an der Bevölkerung. Mit Terminbuchung zur Beantragung einer Umschreibung eines Führerscheins bis zur Aushändigung vergehen somit 4 Monate!!!! Da muss man jetzt schon einen Termin für 2027 und 2028 buchen. Wie passend gab es über die lähmende Bürokratie in Deutschland jetzt einen schönen Bericht auf Welt. (Quelle: welt.de)
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Juergen Gerstacker
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Ahmet Arif
Da die Kollegen momentan unterbesetzt sind, können sie mir den Führerschein nicht ohne Termin einfach übergeben, weil ja so viel los sei. Vor der Tür sitzen zwei Leute. ZWEI! Man, man, man. Ein trauriges Bild. Frühester Termin ist nach einem Monat. Wenn man ohne Termin kommt, muss man erst mal 10 Min. diskutieren, um in die Warteschlange genommen werden zu dürfen, für einen Prozess, der an sich nur 2 Min. dauert. Nach einer Stunde Warten durften wir mit Ach und Krach dann doch rein. Und siehe da: Keine 2 Min. später haben wir den Führerschein dann. Der muss ja nur aus der SCHUBLADE GEHOLT WERDEN!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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