Zulassungsstelle in Landratsamt Altötting

Adresse:

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting

Kontakt:

Fax:
08671-502-540

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dieter Winklhofer
Katastrophe pur, ohne Worte und Bürokratie in reinstkultur
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Florian “Käpt'n Unbrauchbar”
Das Nummernsystem und die Aufteilung der verschiedenen Anliegen auf die Büros sind wirklich gut gelöst und verkürzen die Wartezeit spürbar. ​Leider ist das Personal extrem unfreundlich und wirkt durchgehend genervt. Zu allem Überfluss wurde mir verwehrt, meine bisherige Autonummer vom alten Fahrzeug einfach weiter zu übernehmen. Um den Ablauf möglichst reibungslos zu gestalten, hatte ich mir die Kennzeichen und die Umweltplakette extra im Voraus anfertigen lassen – völlig umsonst. Da kommt richtig Freude auf, wenn man beim lokalen Schilderladen vor Ort die neuen Kennzeichen noch einmal zum doppelten Preis nachdrucken lassen darf. ​Ich kann diese Zulassungsstelle absolut nicht empfehlen, aber leider hat man als Bürger ja keine Wahlmöglichkeit. Die zwei Sterne gibt es einzig und allein für das gut durchdachte Aufrufsystem.
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Petra Holzmannstetter
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Robert Mueller
Unter der angegebenen Telefonnummer niemand zu keiner Zeit erreichbar. Muss man also 18km. fahren um eine kleine Info zu bekommen??? Armutszeugnis!!!
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Sarah W.
Leider eine sehr enttäuschende Erfahrung bei der Zulassungsstelle. Man wird vor Ort abgewiesen und zwar bereits um 10:30 Uhr obwohl Öffnungszeiten für Parteiverkehr bis 12:00 Uhr wären. Mal davon abgesehen, dass die Öffnungszeiten sowieso leider sehr eingeschränkt sind und für Berufstätige eher ungünstig. Eine Terminvergabe wäre hilfreich. Unfreundlichkeit am Schalter und per Telefon, selbst wenn man ein Anliegen hat. Auf der Homepage fehlen wichtige, weiterführende Links zur I-KFZ. Servicegedanke sieht definitiv anders aus.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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