Zulassungsstelle in Landratsamt Altötting

Adresse:

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting

Kontakt:

Fax:
08671-502-540

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christian Maurer
War am Montag bei der Zulassungsstelle und würde den Damen allen eine Fünf-Sterne Bewertung geben. Alles top auch der Humor kam nicht zu kurz 😜👍
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Sabine M.
War vor ca.6 Wochen da zum Führerschein ändern, bzw einen neuen beantragt. Sehr netter junger Mann, höflich und auch noch geduldig. Heute war ich dort zur Abholung des neuen Scheins und hatte promt wieder Glück, diesmal eine sehr freundliche Dame, alles super. Keine Wartezeit & auch die Dame am Eingang/Ausgang war höflich und hilfsbereit. Vielen Dank!
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Simo Lakbil
Leicht zu finden. Gute Laune an der Zulassungsstelle. Einfach top finde ich vor allem die Mitarbeiter am Empfang. 👍👍👍
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Celina Riedhofer
Ich war heute beim Ab- und Anmelden meines Autos. Wartezeit war okey, kann ja keiner etwas dafür. Dann wurde meine Nummer aufgerufen und ich habe wirklich noch nie in meinem Leben so eine unfreundliche, faule Person gesehen wie die, die hinterm Schalter 4 saß. Frau D. sagte kein Hallo, sondern ein: „wos mechst“. Tausendmal gefühlt musste ich erklären, was ich möchte. Dann fragte sie nach meinem Ausweis und ich hab ihn ihr hingeschoben. Leider hätte sie ihren Arm zu weit ausstrecken müssen um nach ihm zu greifen, also hat sie gewartet bis ich ihn weiter zu ihr schob. Is ja auch Mega anstrengend. Ich hoffe sie hatte einen schlechten Tag, ansonsten ist sie absolut keine Bereicherung für diesen Beruf und sollte sich etwas anderes suchen. Natürlich gab es auch kein Tschüss und auch keine Weganweisung für die Zahlung und die Abholung der Kennzeichen. Zudem berechneten sie mir 10,20€ für „Zuteilung eines Wunschkennzeichens“ und 0,60€ für das Klebesiegel. Ich habe mein altes Kennzeichen behalten, d.h. ich habe 10,80€ dafür bezahlt, dass sie in 10 Sekunden die Aufkleber abkratzen und das neue draufkleben. War etwas neidisch auf die anderen Schalter, die haben alle zusammen laut gelacht und waren sehr sehr freundlich. Nächstes mal warte ich lieber ne Stunde länger, bevor ich mir die nochmal gebe.
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olga Lomakin
Ich habe heute 22.10.24 extra Urlaub genommen. In Führerscheinstelle genommen, aber ist zugeschlossen. Und war keine Information

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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