Zulassungsstelle in Landratsamt Altötting

Adresse:

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting

Kontakt:

Fax:
08671-502-540

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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A H
An Zulassungsstelle...Wenn ihr geschlossen habt, oder früher schließt, dann ändert die Öffnungszeiten im Internet. Man fährt umsonst durch den Landkreis. Furchtbar. Oder bekommt man von euch das Benzin Geld... Wahnsinn. Manche Leute gehören zur Fraktion Arbeitend, und finanzieren ihr Fahrzeug selbst und haben auch nicht ständig Zeit hin und her zu Gondeln oder zu warten, das können die machen, die vom Amt das Geld bekommen.
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Enikő Bertók
Ach, die Zulassungsstelle Altötting – mein absoluter Lieblingsort! Ich gehe dort inzwischen regelmäßig hin, fast wie andere ins Fitnessstudio. Man sollte allerdings genug Zeit mitbringen – so etwa 4 Stunden Minimum, denn sonst verpasst man das volle Erlebnis! Schon beim Reingehen wird man herzlich begrüßt… na ja, von einer Frau, deren Lebensfreude irgendwo bei –1000000 liegt. Da fühlt man sich direkt willkommen! Während man wartet (also drei bis vier Stunden), kann man wunderbar beobachten, wie sich die Mitarbeiterinnen über alles Mögliche unterhalten – nur nicht über die Anliegen der Kunden. Fragen werden gern mit einem genervten „Was wollen Sie überhaupt?“ beantwortet – Service pur! Und das Beste: Ein freundliches „Hallo“ oder „Tschüss“? Gibt’s hier nicht, das wäre ja schon fast zu viel Kundenorientierung. Kurz gesagt: Wer mal wieder richtig Geduld trainieren und seine gute Laune verlieren möchte – unbedingt vorbeischauen! 🥳
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Christian Maurer
War am Montag bei der Zulassungsstelle und würde den Damen allen eine Fünf-Sterne Bewertung geben. Alles top auch der Humor kam nicht zu kurz 😜👍
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Sabine M.
War vor ca.6 Wochen da zum Führerschein ändern, bzw einen neuen beantragt. Sehr netter junger Mann, höflich und auch noch geduldig. Heute war ich dort zur Abholung des neuen Scheins und hatte promt wieder Glück, diesmal eine sehr freundliche Dame, alles super. Keine Wartezeit & auch die Dame am Eingang/Ausgang war höflich und hilfsbereit. Vielen Dank!
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Simo Lakbil
Leicht zu finden. Gute Laune an der Zulassungsstelle. Einfach top finde ich vor allem die Mitarbeiter am Empfang. 👍👍👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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