Zulassungsstelle in Stadt Ulm

Adresse:

Schillerstr. 30
89077 Ulm

Kontakt:

Fax:
0731-185-1420

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kerstin Brzoska
Ich hatte online einen Termin gebucht. Ich war ca.eine halbe Stunde vor meinem Termin da. Der Warteraum war eine Stunde vor Schließung total überfüllt. Als meine Nummer aufgerufen wurde,bin ich sofortiger zu dem jeweiligen Schalter gegangen,nur saßen da schon länger 2 Herren.Ich habe dann nachgefragt,da hieß es man hätte 2 mal meine Nummer aufgerufen,ich wäre nicht erschienen und man kann ja schließlich nicht auf mich warten und dann kommen die nächsten dran.Die Dame war total unfreundlich.Ich war dann auch sauer,weil ich ja sofort am Schalter war.Ich habe dann nachgefragt,wie das sein kann und ob sie sich die Nummer von den 2 Herren gezeigt hat.Sie hat dann nur gesagt,ich war nicht da und wenn sie sehr koland ist,kann ich ja noch ca.3 Stunden warten,bis alle durch sind und dann nimmt sie mich evtl.dran.Ich habe mich dann beim Chef beschwert,da ich ja im Recht war,aber natürlich wird man da unfreundlich behandelt und natürlich bekommt die Angestellte Recht.
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Dietmar Sieger
War heute um 12:15 wegen einem Kurzzeitkennzeichen da, um 12:45 war alles erledigt obwohl der Wartebereich voll war. Frau Schmidt am Schalter 7 hatte mich freundlich und professionell bedient. Allgemein waren von der Info, Bearbeitung und Ausgabe alle sehr zuvorkommend und freundlich. 👍
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Marion A.
Ich war diese Woche am Dienstag - dem "ohne Termin Vormittag" dort. Sicherheitshalber war ich gleich um kurz vor 8 Uhr da. Es warteten schon fast 20 Personen. Die Zulassungsstelle hat pünktlich geöffnet und alles lief sehr angenehm und geregelt ab. Ich hab meine Nummer gezogen und musste nur ca. 15 Minuten warten, bis ich via Bildschirm aufgerufen wurde. Die meisten der vorhandenen Schalter waren besetzt, daher ging alles recht schnell. Meine Unterlagen waren vollständig, mein Kennzeichen hatte ich reserviert, die SEPA-Vereinbarung unterschrieben dabei und die Mitarbeiterin war sehr nett. Nach ca. 15 Minuten war alles erledigt, ich konnte am Kassenautomat bezahlen, mein Kennzeichen machen lassen und am Tresen alles abschließen. Es war meine erste KFZ-Zulassung und ich hatte mir das wesentlich komplizierter und mit immenser Wartezeit vorgestellt. Bin begeistert. Lief alles super!
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Steffi d.
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Sylvia Scherr

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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