Zulassungsstelle in Stadt Stuttgart

Adresse:

Krailenshaldenstr. 32
70469 Stuttgart

Kontakt:

Fax:
0711-216-98180

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Anita K.
Musste mein Führerschein abholen , habe es am dienstag , mittwoch und donnerstag versucht , nach 5 Uhr morgend braucht man garnicht mehr kommen da die schlange schon so weit geht . Am freitag bin ich dann um 3 Uhr nachts dort gewesen und es stand einfach schon jemand da !! Von 3 Uhr bis 9 Uhr gewartet um ein Führerschein abholen zu können
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jatin patel
English > Smooth process inside, but prepare to wait if you don't have an appointment. > * Arrival: Came at 6:25 AM (Opening is 7:15 AM). Already ~10 people in front of me in line. > * Appointments: Tried booking online at 00:00/01:00 AM, but no slots were available. > * Wait time: 1 hour waiting outside before opening. > * Service: Inside processing was super fast—done in just 15 minutes! > * Pro Tip: If you don't care about having a custom license plate number, you can get ready-printed plates on-site for €30. > Deutsch > Schnelle Abwicklung drinnen, aber Wartezeit einplanen, wenn man keinen Termin hat. > * Ankunft: Bin um 6:25 Uhr angekommen (Öffnungszeit ist 7:15 Uhr). Es standen bereits ca. 10 Personen vor mir in der Schlange. > * Termine: Habe um 00:00/01:00 Uhr nachts im Online-System nachgeschaut, aber leider waren keine Termine frei. > * Wartezeit: 1 Stunde Wartezeit draußen vor der Tür. > * Service: Die Bearbeitung drinnen ging super schnell – nach nur 15 Minuten war alles erledigt! > * Tipp: Wer kein bestimmtes Wunschkennzeichen braucht, kann direkt vor Ort bereits gedruckte Schildern für 30 € kaufen. >
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Giovanotti76 giovanotti76
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Marcel Lamacz
Ohne Termin rein 30 Minuten später wieder raus . Alles erledigt . Sehr freundliche Mitarbeiter . Vielen dank
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Toma Zlatni
Sehr freundlich und zuvorkommend

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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