Zulassungsstelle in Stadt Stuttgart

Adresse:

Krailenshaldenstr. 32
70469 Stuttgart

Kontakt:

Fax:
0711-216-98180

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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User 2
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T T
Sehr lange Wartezeiten!
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Edem
ein Sicherheitsmitarbeiter war gegenüber einem älteren Herrn unhöflich. Der Herr wollte nur kurz hineinschauen, doch beim Öffnen der Tür wurde er absichtlich aufgehalten, sodass er so lange wie möglich draußen in die Kälte bleiben musste. Das Verhalten ist unglaublich.
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NoName
Ich bin wirklich entsetzt, wie schlecht die Organisation in der Zulassungsstelle Stuttgart ist. Man wartet ewig und kommt ihr jedenfalls gar nicht mehr dran. Die Abläufe wirken völlig chaotisch, und niemand fühlt sich zuständig. Für eine Großstadt wie Stuttgart ist das einfach unzumutbar. Ich war immer geduldig, aber nach dieser Erfahrung habe ich meine Entscheidung getroffen: Ich werde die CDU und Bürgermeister Frank Nopper bei der nächsten Wahl ganz sicher nicht mehr unterstützen. So kann man Bürgerinnen und Bürger nicht behandeln!
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Moritz Messner
Mit Termin online funktioniert es recht gut und geht schnell. Jedoch finde ich, dass das Gebäude komplett verwahrlost wirkt. An jeder Ecke bedarf es meiner Meinung nach an Instandhaltung. Auch finde ich es recht schlecht ausgeschildert und verwirrend. Nirgends wird erklärt wo man mit Termin code eigentlich hin soll, bzw einfach an allen an der Türe wartende vorbei darf.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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