Zulassungsstelle in Stadt Stuttgart

Adresse:

Krailenshaldenstr. 32
70469 Stuttgart

Kontakt:

Fax:
0711-216-98180

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Panagiotis Migas
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Siegfried Goehrken
Habe aufgrund der langen Wartezeiten die Onlinezulassung gewählt. Das hat überraschend gut geklappt. Die vorläufige Zulassung galt 10 Tage. Nach den 10 Tagen hatte ich immer noch nicht die Papiere (Zulassungsstempel, TÜV Plakette, KFZ Zulassungspapiere) Dann schrieb ich, am 11 Tag, Sonntags eine Mail an die Zulassungsstelle, was ich nun machen soll. Mit der Bitte auf zeitnahe Antwort. Am Dienstag Früh bekam ich die Nachricht. Auto sofort stehen lassen. Papiere wurden am Freitag den 10.1.25 der BW-Post übergeben. Die Zustellzeit können Sie nicht beeinflussen. Da von der Zulassungsstelle die Papiere usw. alles schon an nächsten Tag der BW-Post übergeben wurden. Klasse, das gibt eigentlich 5 Punkte. Jedoch die hat die Postzustellung von Stuttgart Feuerbach bis Stuttgart Stammheim über 12 Tage gebraucht. War kurz davor ein Mietwagen zu nehmen und die BW-Post zu verklagen. Eine Schnecke wäre da schon zweimal die Strecke von 5 Km gelaufen. Das die Behörde so einen unzuverlässigen Dienstleister wie die BW-Post beauftragt für diese sensible Post, gibt bei mir 2 Punkte Abzug. Wenn die Zulassungsstelle einen zuverlässigen Dienstleister nehmen würde oder auch parallel eine Abholung z.B. bis 18 Uhr anbieten würde. Das wäre Bürgernähe. Aber sowas Interessiert unseren OB ja nicht. Der geht lieber auf Events und redet so, wie es die Anwesenden hören wollen. Mal so mal so.
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Petra Lutz
War heute beim online Termin. Bin pünktlich drangekommen und wurd sehr freundlich bedient obwohl meine EVB Nummer falsch war hat mir die Dame geduldig geholfen das Problem zu lösen damit ich nicht nochmal kommen muss. Vielen Dank
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Jule
Heute Motorrad umgemeldet. 9:50 Uhr da gewesen, 10:40 Uhr fertig gewesen. Sehr netter Sachbearbeiter! Super!
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Joachim Schmidt
Wenn man Sicherheitspersonal vor der Türe benötigt sollte man an eine Novellierung des Systems denken...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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