Zulassungsstelle in Stadt Pforzheim

Adresse:

Am Mühlkanal 8
75172 Pforzheim

Kontakt:

Fax:
07231-391-581

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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N M
Wenn man es vermeiden kann, sollte man die Leute da meiden! Sowas unfreundliches habe ich lange nicht erlebt. Man bucht online einen Termin „Änderungen“ und der Mitarbeiter behauptet man hätte eine Zulassung gebucht. Schwarz auf weiß habe ich den Nachweis. Ich bin ein freundlicher Mensch aber nun verstehe ich warum die unten einen Sicherheitsdienst stehen haben. Die sollten nach neuen Mitarbeitern suchen, die nicht schon morgens um acht Uhr so unfreundlich sind!! No Go
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Mo He
Fristen zum Ummelden werden auf drei Wochen gesetzt, Termine aber >4 Wochen vergeben. Absolut überzogene Gebühren dafür erhoben und Aufwand getätigt: Der Fahrzeugschein wird für eine lapidare Adressänderung neu gedruckt! Es ist absolut kein Wunder das Deutschland, u.a wegen seiner massiv ausufernden Bürokratie, zum Rest der Welt gnadenlos abgehängt wird! Ich will mir garnicht ausmalen wie es auf anderen Behörden zu geht, wenn hier schon so gearbeitet wird... Für so einen Service zahlt man doch liebend gerne den zweit höchsten Steuersatz in Europa !(Ironie Aus)!
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P “Kach1nga” Z
Grottenschlecht. Und für sowas zahlen wir Steuern.....
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Luigi Tassoni
Termin Mafia … Online Ternine erst in 3 Wochen verfügbar! Beim Zulassungsdienst bzw. dubiosen Drittanbietern die sämtliche online Termine blockieren geht die Zulassung schon am nächsten Werktag (natürlich für 40€ mehr)! Sauerei!!!!!
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Christian Oertel
Haben hier kürzlich einen Gebrauchtwagen problemlos online zugelassen und innerhalb weniger Tage Papiere und Plaketten per Einschreiben zugesandt bekommen. Wer allerdings auf einen Besuch vor Ort angewiesen ist, weil z.B. das Fahrzeug vorgeführt werden muss oder exportiert werden soll, muss leider feststellen, dass Termine meist gar nicht, oder nur mit wochenlangem Vorlauf verfügbar sind. Das ist vollkommen inakzeptabel, aber hier leider so seit Jahren Standard - offenbar besteht hier seitens der Stadt auch kein Interesse mehr, daran etwas zu ändern.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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