Zulassungsstelle in Stadt Pforzheim

Adresse:

Am Mühlkanal 8
75172 Pforzheim

Kontakt:

Fax:
07231-391-581

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stev
4 Wochen Wartezeit um ein Auto zuzulassen unglaublich in der heutigen Zeit. Es gibt Länder da geht so was online aber in Deutschland geht so was leider nicht. Wie wäre es den mit mehr Personal einstellen wenn ihr zu viele Aufträge habt? Machen wir bei uns in der Firma so kleiner Tipp.
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Mario Graf von Falkenstein Pavel
Wenn man mit vorher gebuchtem Termin und allen Unterlagen kommt, geht es richtig flott... Keine 45 Minuten später war ich wieder draußen... Dankeschön...
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Metik bax
Wahnsinn 🤯 Termin für 4 Wochen später
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AK B
Nächster freier Termin in 3 Wochen vormittags.. Da hat jemand die Schwierigkeit hoch gedreht für private Auto (Ver-)Käufe. Telefonisch niemand erreichbar. So treffen sich Scharen an Pforzheimer*innen im Enzkreis an Zulassungsstellen. Ich denke wenn alle Papiere onlinetauglich sind kann die Zulassungsstelle schließen, ohne, dass sie vermisst wird.
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Ramy Warda-Mati
Wenn man auf Termin warten muss dann dauert über 1 Monat. Und es gibt Händler die diese Arbeit übernehmen und komplett erledigen aber dann kostet 140 -175 € . meine Meinung nach das ist eine Abzocke, man bekommt vom Händler Quittung Gebühren von zulassungstelle aber den Rest was Händler zusätzlich bekommt wird nicht versteuert. Wir sind hier in einem Schwarzmarkt . Danke "Stadt Pforzheim, sie machen für Schwarzarbeit immer leichter und leichter und wir als Bürger müssen wir arbeiten damit wir den Schwarzmarkt unterstützen können na toll habt ihr es gemacht. Das ist meine Meinung .

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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