Zulassungsstelle in Stadt Mannheim

Adresse:

Gerd-Dehof-Platz 1
68163 Mannheim

Kontakt:

Fax:
0621-293-6855
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dr. Müller-Lüdenscheid
Perfekte Lage, dank guter Beschilderung im Ortsteil leicht zu finden. Nach der Eingangstüre findet man sich in einem freundlich gestalteten Warteraum mit genügend Sitzmöglichkeiten wieder. Neben dem Kästchen an dem die Wartenummer gezogen wird befindet sich ein Monitor auf dem angezeigt wird zu welchem Arbeitsplatz gegangen werden soll wenn die gezogene Nummer eingeblendet wird. Wir hatten mit 2 freundlichen Mitarbeiterinnen zu tun die unsere Anliegen bearbeiteten. Die arbeiten wurden tadellos ausgeführt, Nachfragen von uns wurden Geduldig beantwortet. Interessant ist die familiäre Stimmung bei dem Bürgerdienst Neuhermsheim. Gar nicht zu vergleichen mit der Stimmung in Amtsstuben früherer Zeit als man das Gefühl hatte ein störender Bittsteller zu sein. Wir haben uns sehr wohl dort gefühlt während unsere Anliegen bearbeitet wurden.
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Daniel Wiest
Ich habe selten so freundliche Mitarbeiterinnen in einem Bürgerdienst erlebt. Meine etwas komplizierte KfZ-Zulassung wurde schnell und unkompliziert bearbeitet. Weiter so!!
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Max Goldmann
Unsaubere Arbeit. Bei Fehlern wird die Schuld auf den Kunden geschoben, obwohl während der Arbeit mit Kollegen gequatscht wird. Unfassbar unprofessionell. Eklige, geldgierige Stadt.
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Linus Wallace
Meinen Hund darf ich nicht mit reinnehmen. Eine Quittung können Sie im Moment nicht ausstellen, der Kassenautomat wäre kaputt.
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Sarah Meakins
Ich verstehe die schlechten Bewertungen überhaupt nicht. Das Personal ist unglaublich freundlich und hilfsbereit. Die Abwicklung meines Anliegens war schnell und unkompliziert – so wünscht man sich das! Zudem hatte ich nur eine sehr kurze Wartezeit, was den Besuch noch angenehmer gemacht hat. Vielen Dank für den tollen Service, fünf Sterne sind mehr als verdient!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Persönliche Vorsprachen sind je nach Wochentag mit oder ohne Termin möglich:

Persönliche Vorsprache mit Termin

Terminvereinbarung digital
Terminvereinbarung telefonisch unter 115

Persönliche Vorsprache ohne Termin
Hier finden Sie die Öffnungszeiten, in denen Sie ohne Termin vorsprechen können.

Anfahrt:

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