Zulassungsstelle in Stadt Karlsruhe

Adresse:

Steinhäuserstr. 22
76135 Karlsruhe

Kontakt:

Fax:
0721-133-3919

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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harald z.
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Antonietta Herholz
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A Kop
Muss man halt hin im Auto an und abzumelden, wenn man einen Termin hat kommt man zügig dran, manchmal schwierig im Vorfeld einen zeitnahen Termin online zu bekommen
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Dario Novoselic
Ich bin ein Mensch mit viel Geduld und Verständnis. Aber ich muss ehrlich sagen: Bei den Verantwortlichen in der Steinhäuserstraße vermisse ich jegliche Menschlichkeit. Ich wünsche mir wirklich, dass jemand diese Rezension liest und sich hinterfragt: Gebt ihr hier täglich euer Bestes, um Menschen zu helfen? Mein Vorschlag: Werft euer gesamtes Terminsystem in den Müll! Es behindert einfach alles und jeden. Es kann doch nicht sein, dass man für eine ganz normale Eintragung im Fahrzeugschein vier Wochen auf einen Termin warten muss. Wenn man sich dann extra einen Tag Urlaub nimmt, um vor Ort zu sein, ist es angeblich nicht möglich, die Sache zu erledigen – obwohl ich einen Termin hatte und am selben Tag viermal vorfahren musste! Stattdessen bietet man mir einen neuen Termin in drei Wochen an. Das bedeutet: Über einen Monat Gesamtwartezeit Urlaub opfern Einen ganzen Tag verplanen und 3-4 Mal vorfahren Und das alles für eine Sache, die effektiv 15 Minuten dauert! Ich bin tief enttäuscht. Wäre dieser Laden ein privates Unternehmen, wärt ihr nach einem Monat pleite. Ruht euch nur weiter darauf aus, dass ihr bei der Stadt arbeitet!
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Jürgen Wurm
Unfreundlich am Empfang.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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