Zulassungsstelle in Stadt Karlsruhe

Adresse:

Steinhäuserstr. 22
76135 Karlsruhe

Kontakt:

Fax:
0721-133-3919

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sunny
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Andre Hahn
Zulassung eines Fahrzeugs lief reibungslos, die Mitarbeiterin hat mir am Tag zuvor gesagt ich sollte früh am Morgen ab 07:20 anschauen und ein Termin ausmachen. Es hat gut funktioniert und ich war auch bei dieser Mitarbeiterin am Schalter. Wünschenswert wäre, wenn diese Info für Termine auch online leit zu finden wären. Vielen Dank.
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Mariia Vyshotravka
Ich habe mein Auto in 20 Minuten ohne Termin angemeldet! (Donnerstagnachmittag) Sie arbeiten sehr schnell, erklären alles. So freundlich! Nehmen Sie Geld mit, wenn Sie keine Girocard haben. Für die Fahrzeugnummer zahlen Sie in bar. Wie ein Rezensent hier erwähnte, können Sie Ihren Termin noch am selben Tag oder in ein paar Tagen erhalten, wenn Sie morgens einchecken! So nützlich ☺️
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21 TO
Plötzlich darf man seine kurzen Wunschkennzeichen nicht auf das neue Fahrzeug übernehmen, obwohl man diese vor Jahren ohne Probleme bekommen hat versuchen jetzt die Mitarbeiter der Zulassungstelle in der Steinhäuserstr. die Kennzeichen einzubehalten obwohl es so ein Gesetzt nicht gibt! Mein Anwalt hat jetzt diese Sache übernommen.
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R. G.
Ein wunderbares Beispiel für das deutsche Behördenversagen. Es ist unzumutbar, dass man als berufstätiger Mensch 2 Wochen auf einen Zulassungstermin warten soll. Ich hoffe die Kommune reagiert hier bald mal, es ist höchste Zeit!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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