Zulassungsstelle in Stadt Karlsruhe

Adresse:

Steinhäuserstr. 22
76135 Karlsruhe

Kontakt:

Fax:
0721-133-3919

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Muhanad Saleh
Heute bin ich hingegangen, um mein Auto anzumelden, und die Mitarbeiterin hat mich schon morgens vertröstet und gesagt, ich soll in anderthalb Stunden wiederkommen. Als ich nach anderthalb Stunden zurückkam, standen vor mir zwei Personen, denen sie neue Termine gegeben hatte, und mir sagte sie: „Kommen Sie morgen wieder.“ Als ich fragte, warum sie mir keinen Termin gab, meinte sie, dass Termine nur online vergeben würden, was aber nicht stimmte, denn vor mir hatte sie den anderen Leute ganz normale Termine auf Papier gegeben. Ich fragte die anderen Kunden, und sie bestätigten, dass sie auch einen neuen Termin auf diese Weise bekommen hatten. Als ich die Mitarbeiterin darauf ansprach, reagierte sie sehr unhöflich und respektlos. Als ich dann den Chef sprach, war auch er unfreundlich und meinte, dass alles nur online möglich sei, und bestätigte damit im Grunde die gleiche falsche Information. Das ist einfach inakzeptabel.
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P. D.
Fahrzeuganmeldung hat problemlos zum gebuchten Termin geklappt. Sehr freundliche Mitarbeiterin. Man sollte alle Unterlagen dabei haben, dann geht das recht flott.
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Jasmin Groening
Schalter 9, sehr freundliches Team 🥳
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Alexander Hartlieb
Konnte zuerst kein Fahrzeug zulassen, da ich "nur" ein Vollgutachten hatte und nochmal HU/AU machen soll. So wurde ich wieder weggeschickt. Auf Nachfrage bei diversen TÜV- Behörden und anderen Zulassungsstellen ist die HU/ AU Untersuchung Bestandteil des Vollgutachtens. Somit machte ich mich zum dritten Mal auf den Weg zur Steinhauserstraße. Da die Empfangsdame auch meinte das es nicht reicht, bat ich um die Vorgesetzte. Zum Glück war sie sehr kompetent und ich konnte mein Fahrzeug sofort zulassen. Liebe Zulassungsstelle, mit etwas Schulung oder ähnliches könnt ihr euren Bürgern Geld, Zeit und vorallem Nerven ersparen!!! (Die Abteilungsleiterin hat 5 Sterne verdient aber da ich die letzten 3 Tage 5 Jahre gealtert bin, gibt's nur 1)
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Manuel Schulz
Zunächst: Das Personal ist freundlich und kann für die Zustände in dieser Stadt bzw. im Land nichts. Die Mitarbeiterin heute war sehr nett und verständnisvoll. 1. Terminvergabe: Es ist schlicht unverständlich, dass es nicht einen einzigen freien Termin gibt – nicht einmal in den nächsten sechs Monaten (siehe Bild). 2. Fahrzeugabmeldung: Für die Online-Abmeldung habe ich die Plakette am Kennzeichen freigekratzt, um an den Code zu kommen. Das Entfernen war kaum möglich. Danach einen Termin zur Abmeldung gemacht, 12 Tage gewartet – nur um dann zu erfahren, dass die Abmeldung nicht durchgeführt werden kann, weil die Plakette beschädigt ist und das Fahrzeug nicht aus Karlsruhe stammt. Der Termin war somit völlig unnötig. Ich muss dafür zum Landkreis Karlsruhe. Nirgendwo wird darauf hingewiesen, dass die Plakette nicht beschädigt werden darf oder dass die Abmeldung nur bei der zuständigen Behörde möglich ist. Ich arbeite und habe einen vollen Terminkalender. Warum wird einem das so unnötig schwer gemacht? Wenn es überhaupt Termine gibt, dann nur zu normalen Arbeitszeiten. Ich weiß wirklich nicht, wohin das noch führen soll. Viel Erfolg allen, die hier versuchen, einen Termin zu bekommen. 😕

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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