Zulassungsstelle in Stadt Karlsruhe

Adresse:

Steinhäuserstr. 22
76135 Karlsruhe

Kontakt:

Fax:
0721-133-3919

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Göktürk
- Kurzfristige Termine werden morgens um ca. 8 Uhr für den vormittag und meistens - nochmals gegen 13:30 Uhr für den nachmittag freigeschaltet. Am Besten Bargeld mitnehmen. EC-Karte kontaktlos funktioniert meistens auch noch. Keine Kreditkarte möglich (kein Visa/keine Masterkarten). Fast alle Mitarbeiter sehr freundlich.
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Alex
Seit über zwei Wochen versuche ich Tag und Nacht einen Termin zu bekommen ohne Erfolg!!! Finde es eine Frechheit, dass dort ein Haufen Leute rumsitzen und alle Termine angeblich vergeben sind und ohne kommt man gar nicht rein! Sehe das nicht ein zusätzlich an eine irgendeine Firma Geld zu zahlen, obwohl ich die Anmeldung selber erledigen kann, es muss unbedingt eine Entscheidung getroffen werden, damit die Karlsruher selber entscheiden können wie sie ihr Auto ab/anmelden.
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Thomas Hoffmann
Auf diesem Weg nochmals einen herzlichen Dank an Frau Stern für ihre Unterstützung, Erklärungen, ihre Geduld und Freundlichkeit. Das nenne ich Bürgerservice. Grüße T.Hoffmann
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Chris Müller
Sehr gut organisiert, freundliche und kompetente Mitarbeiter, vielen Dank!
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Vladimir Tatarovskyi
Das Personal ist freundlich. Sie konnten mir helfen, obwohl ich kein Deutsch spreche. Die Fahrzeugzulassung dauerte 30 Minuten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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