Zulassungsstelle in Stadt Karlsruhe

Adresse:

Steinhäuserstr. 22
76135 Karlsruhe

Kontakt:

Fax:
0721-133-3919

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Julian Wo
Also ich verstehe die schlechten Rezessionen nicht - online Termin ausgemacht (2 Wochen vorher), online gelesen, was man mitbringen muss, hingegangen, Termin war quasi pünktlich (+5min) und alles in einem Rutsch erledigt (Fahrzeugzulassung eines angemeldeten Fahrzeugs, obwohl ich bei der Buchung "Ummeldung" ausgewählt hatte). Also alles top:-)
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Don Calzone
Die wohl schlechteste und mit der unsympathischsten „Vorgesetzten“ besetzten Zulassungsstelle überhaupt. Ich habe schon einiges über die Problematik mit kurzen Kennzeichenkombinationen im Stadtkreis Karlsruhe gelesen und gehört aber sowas habe ich wirklich noch nie erlebt. Kurzinfo: Ich hatte damals ohne Probleme zwei kurze Kennzeichenkombinationen bekommen und auf meinen beiden PKW zugelassen. Zum heutigen Tag hatte ich geplant meine Kennzeichen von Pkw 1 und Pkw 2 zu tauschen. In einer Außenstelle bzw. meiner Nähe befindlichen Ortsverwaltung kam ich meinem Termin nach. Nach vorheriger Absprache ob dies alles so möglich sei machte sich die hier nette Dame an die Arbeit. Die Abmeldung des Pkw 1 war schon durch als auffiel, dass meine evb-Nummer fehlte. Laut Homepage der Stadt Karlsruhe wird eine evb-Nummer bei einer Umkennzeichnung jedoch nicht aufgeführt. Da die Ortsverwaltung an Zeiten gebunden ist konnte mein Termin nicht weitergeführt werden. Die Dame gab mir aber den Tipp einen spontanen Termin in nun besagter Zulassungsstelle in Karlsruhe wahrzunehmen nachdem ich eine evb-Nummer erhalten hatte. Hier angekommen war der erste Eindruck, dass mein Termin erstmal 15 Minuten Verspätung hatte. Als ich dann am Schalter angekommen war entgegnete man mir ohne vorheriges „Hallo“ dass ich mit meinem kurzen Kennzeichen hier nichts anfangen könne weil sie diese kurzen Kennzeichenkombinationen nicht mehr rausgeben. Die Tatsache dass ich meinen Pkw nur wegen einem Tausch schon abgemeldet hatte war den dortigen Mitarbeiterinnen egal. Auch dass die beiden Kennzeichen sowieso in meinem Besitz bleiben würden war den Damen egal. Es gab lediglich haltlose Argumente warum man kurze Kennzeichen und jetzt auch mein abgemeldetes Kennzeichen einziehen würde. Logischerweise stieg ich in diese Diskussion ein um mein Kennzeichen durch diese Willkür nicht zu verlieren. Man fragt sich wirklich was der Stadtkreis Karlsruhe eigentlich für Probleme hat wenn man sich mal in anderen Stadt- oder Landkreisen umsieht. Nicht selten sieht man auch wirklich unnötig vergebene kurze Kennzeichenkombinationen auf langen Schildern. Durch mir bekannte Personen, bei welchen Angehörige auch selbst auf besagter Zulassungsstelle gearbeitet hatten, gelang ich an die Informationen, dass kurze Kombinationen ohne Probleme an Freunde und Bekannte rausgehen. Das habe ich so auch selbst schon gesehen und miterlebt. Man sollte sich hier wirklich mal Gedanken machen wie viele hausgemachte Probleme man sich noch so schaffen will. Edit: In einer anderen Zulassungsstelle kam man meinem Anliegen ohne Probleme nach und gab mir mein Kennzeichen zurück. Nach exakt 3 verstrichenen Tagen erhielt ich dann postalisch die Nachricht, dass das Fachamt der Steinhäuser Str. Probleme machen würde und man die Zulassung wieder rückgängig machen müsse bzw. ich meinen Pkw schon wieder umkennzeichnen lassen muss . Ich habe die Vermutung, dass man mich hier jetzt einfach nur noch schikanieren will aufgrund des vorangegangenen Sachverhalts. Der linke Arm scheint nicht zu wissen was der rechte tut. Ohne vorheriger Positivmeldung hätte ich damals einfach akzeptiert, dass eine Umkennzeichnung nicht möglich gewesen wäre. Aber dies ist jetzt an Peinlichkeit wirklich nicht mehr zu übertreffen und man macht sich hier seitens der Zulassungsstelle nur noch lächerlich. Zumal ich die Kenntnis über ein vor kurzem ebenfalls zugelassenes kurzes Kennzeichen habe bei welchem es keine derartigen Probleme gibt. Für mich wäre abschließend zu klären wieso eine nochmalige Umkennzeichnung nach ordnungsgemäßer Zulassung von Nöten wäre, wer für die Kosten der Abmeldung, der Umkennzeichnung, des Erwerbs der Umweltplakette, der jetzt angeforderten Umkennzeichnung samt neuer Schilder und neuer Umweltplakette + die Wiederanmeldung meines zweiten Pkw samt neuen Schildern und Umweltplakette aufkommt. Wie gesagt fanden all diese Dinge nur nach Positivmeldung statt und sind somit nicht auf meinem Mist gewachsen. Ein Behördenversagen sollte m.M.n. finanziell nicht vom Bürger getragen werden.
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B.
Online Termin gebucht in der Wartehalle beide Formulare ausgefüllt nach 30 min war alles erledigt Zulassung Schilder fertig. Ganz großes Lob an die Mitarbeiterin aus der Pfalz.
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Jessica Kuhn
Wartezeiten sind enorm. Leider wurden mir falsche Abholzeiten durch einen Mitarbeitenden genannt. Nun stand ich an der Information um mein Dokument abzuholen, das Dokument war jedoch nicht mehr hinterlegt. Anrufe durch die Mitarbeiterin an der Information waren leider vergebens, da der Mitarbeiter „derzeit nicht am Platz ist“. Das erklärt mir auch die überdurchschnittlich hohen Wartezeiten.
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hans Steinbrecher
Hatte gestern um 08:50 Uhr einen Termin , fast keine Wartezeit , wurde um 08:55 Uhr aufgerufen.Mein Anliegen war nach ca. 15Min. erledigt. Vorraussetzung ist , dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter,sowohl am Infoschalter wie auch am Serviceschalter 3. Auch positiv sind die vielen (kostenpflichtigen) Parkplätze direkt vor Ort.Etwas nervig war die Suche nach einem passenden Termin im Online-Portal.Hat aber auch kurzfristig geklappt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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