Zulassungsstelle in Stadt Karlsruhe

Adresse:

Steinhäuserstr. 22
76135 Karlsruhe

Kontakt:

Fax:
0721-133-3919

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Step Johom
Ich hatte mit dem Servicezentrum zahlreiche negative und einige wenige positive Erfahrungen. Ich wurde im Rahmen einer Ummeldung trotz gültiger eVB-Nummer der Versicherung wieder heimgeschickt, damit ich mir eine "tagesaktuelle" Nummer besorge. "Sie müssen immer eine tagesaktuelle eVB-Nummer mitbringen", pampte mich die äußerst unfreundliche und herablassende Mitarbeiterin in nordbadisch-ranzig überheblichem Tonfall an. Extra freigenommen für den Termin: alles für die "Katz". Daheim sah ich, dass die eVB-Nummer auf der Bescheinigung noch ein halbes Jahr gültig ist, was mir die HUK24 bei einem Telefonat bestätigte. Sehr ärgerlich! Also wieder einen Termin beim Servicezentrum "Kennmichnichtaus" gebucht - dieses Mal eine erheblich zugänglichere und freundliche Mitarbeiterin, die auch kompetent zu sein schien. Zur Sicherheit hatte ich doch noch eine "ofenfrische" eVB-Nummer mitgebracht (obwohl unnötig) und so ging die Ummeldung rasch über die Bühne. Ich musste noch zum Kassenautomaten, um die Gebühr von 28 Euro zu entrichten. Also 50 Euro-Schein in den gierigen Schlitz geschoben - Warten - Klimper - Rückgeld nur 2 Euro statt 22 Euro!!! Der Zwanziger war nicht ausgeworfen worden!!! Auf dem Beleg dagegen wurden 22 Euro als ausgegeben gedruckt! Ich wandte mich sogleich an eine mürrisch dreinblickende vorbeischlurfende Mitarbeiterin und bat um Hilfe. Diese verwies mich übel gelaunt an eine Kollegin, die mein Erlebnis und den Verlust von 20 Euro mir zustehendem Rückgeld sofort in Abrede stellte und in breitem Brutalbadisch ätzte:"Ha, des kann ja gar net sei - de Beleg isch rausgekomme, dann muss au's Geld rausgekomme sei - so wie's druff schteht uffm Beleg!" Dann führte sie mich grummelnd zu meiner Sachbearbeiterin und bat diese den Geldautomaten zu öffnen und eine Prüfung der Bestände hinsichtlich meiner Verlustklage durchzuführen. Die Sachbearbeiterin sagte, dass sie das noch nie gemacht habe und nicht wisse, wie das gehe. Anschließend wurde mir gesagt, dass mir der von dem Automaten mutmaßlich vorenthaltene Geldbetrag natürlich nicht einfach ausbezahlt werden könne, sondern zunächst eine eingehende Prüfung der Kassenbestände stattfinden müsse - über die Ergebnisse werde ich nach Durchführung schriftlich informiert.Sollte sich meine Verlustklage bestätigen, würde mir der vom Automaten vorenthaltene Betrag in Höhe von 20 Euro auf mein Girokonto überwiesen. Nach Wochen des Wartens trudelte schließlich ein Schreiben bei mir ein, in dem mir mitgeteilt wurde, dass nach eingehender Prüfung des Automaten und der Kassenbestände sich keine Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion ergeben hätten und daher keine Überweisung auf mein Konto getätigt werden könne. Auf gut Deutsch: Ich kann die zwanzig Euro wegen der Inkompetenz einiger MitarbeiterInnen in den Wind schreiben! Das Amt behält dreist 20 Euro ein, die mir zustehen.Unglaublich! Mein Tipp: bei diesem Amt Bargeldeinzahlungen und Rückgeldausgabe immer detailreich als Nachweis mit dem Smartphone filmen - sonst ist man dort schnell "der Dumme" und verschenkt gutes Geld an ein vielfach inkompetent, unfreundlich, arrogant und nachlässig auftretendes und arbeitendes Amt. Wegen der Unfähigkeit und Inkompetenz der ersten Mitarbeiterin hatte ich wertvolle Lebenszeit verloren und unnötige Parkgebühren bezahlt und wegen der Inkompetenz und Nachlässigkeit weiterer MitarbeiterInnen kann ich 20 Euro für "Nichts und Wiedernichts" in den Wind schreiben. Ein Amt, das einem das Fürchten lehrt! Nie wieder! Und gute Besserung!
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Kurt Schaber
So , daß muß nun geschrieben werden :Ich war heute Morgen bei der Zulassungsstelle um ein Fahrzeug umzumelden und ein weiters abzumelden. Der vereinbarte Termin wurde exakt eingehalten , die ganzen Abläufe sind bestens organisiert , insgesamt dauerte es nur 20 Minuten. Ich gebe der Dienststelle die Bestnote. Insbesondere möchte ich die Mitarbeiterin auf Platz 11 erwähnen , mit Ihrer offenen und freundlichen Art hat Sie mir einen wunderbaren Tagesbeginn beschert.Vielen Dank und macht weiter so.
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MC B
Endlich Note 1! Zwei Termine in zwei Tagen und die zwei Damen waren sehr freundlich und alles hat reibungslos geklappt. Termin zur Ummeldung KFZ. Maximilian LIPP neuer Leiter des Bürgeramtes, prima Arbeit
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André Herzog
Meine Bewertung bezieht sich auf die Mitarbeiter vor Ort. Die Webseite der Stadt Karlsruhe mit den dazugehörigen Infos hingegen gehört dringend aufgeräumt.
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os schiffer21
Das Unvermögen der Karlsruher Verwaltung schlägt leider auch im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle durch. Es ist schleierhaft, warum die Zulassung eines Fahrzeugs heutzutage mit der ganzen digitalen "Unterstützung" länger dauert als vor z.B. 40 Jahren. Damals konnte man OHNE Termin zur Zulassungsstelle, hat vielleicht etwas gewartet, konnte aber das Fahrzeug zulassen. Jetzt nur noch mit Termin der teilweise 1-2 Wochen in der Zukunft liegt. Ist das Fortschritt? Eher nein! Und warum konnte es dazu kommen? Möglicherweise wegen (Personal-)Einsparungen an der falschen Stelle - es ist ja nicht nur die Zulassungsstelle betroffen - und (Prestige-)Investitionen an anderer Stelle: Turmbergbahn, Messe, Kombilösung - alles Millionenvorhaben die eine Stadt wie Karlsruhe schwer stemmen kann ohne Einsparungen vorzunehmen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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