Zulassungsstelle in Stadt Heidelberg

Adresse:

Pleikartsförster Str. 116
69124 Heidelberg

Kontakt:

Fax:
06221-584-8790

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Yo Said
Da es online viele kritische Bewertungen gibt, möchte ich bewusst auch meine positive Erfahrung teilen: Am 10.03.2026 um ca. 10:00 Uhr war ich spontan wegen einer Zulassung im ADAC Heidelberg vor Ort und wurde trotzdem von einer sehr freundlichen jungen Mitarbeiterin betreut. Mein Anliegen wurde trotz des hohen Betriebs hilfsbereit, unkompliziert und professionell bearbeitet. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Ich hoffe, dass mein Dank bei der richtigen Person ankommt.
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Sarah Nuree
Sehr unfreundlich und überhaupt nicht hilfsbereit!
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Peter Fronzek
Ein sehr gutes Erlebnis. Kompetent, freundlich, angenehm, schnell, pünktlich.
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Florian R.
Unverschämt und schlecht organisiert. Ich musste meinen KFZ Brief neu beantragen. Musste insgesamt dann 3-mal vor Ort erscheinen, weil die netten Beamten mir nicht sagen konnten, was sie eigentlich brauchen. Termin 1: Zahl Betrag XY und komme in 3 Wochen zum Abholen. Termin 2: Ah vielen Dank, aber sie müssen nächste Woche wiederkommen, weil sie Dokument XY nicht dabei haben. Da hat meine Kollegin wohl vergessen Ihnen zusagen, dass sie das zur Abholung benötigen. Termin 3: Hier sind ihre Dokumente. Das macht dann bitte Betrag X - "Ach der Betrag von Termin 1 war nur für eine Erklärung, nicht für die Papiere." Warum ist ein so simpler Prozess so kompliziert und warum können selbst einfachste Informationen nicht klar an den Bürger weitergegeben werden? Das man dann noch horrende Gebühren bezahlen muss, obwohl die deutsche Steuerlast sowieso schon astronomisch hoch ist, setzt dem ganzen Zirkus dann die Krone auf. Vielen Dank! Bitte beim nächsten Mal alles digital ersetzen und Gelder einsparen. Hier wird nämlich Geld für fehlende Kompetenz verschleudert.
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Johannes Häffner
Katastrophale Erreichbarkeit - telefonisch beendet nach 2 Minuten die elektronische Stimme schlicht den Anruf - es gäbe zu viele Anrufe aktuell... - wohl gibt es eher keine Mitarbeiter, die diese entgegennehmen - tatsächlich eine Service-Wüste!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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