Zulassungsstelle in Stadt Heidelberg
Adresse:
Pleikartsförster Str. 116
69124 Heidelberg
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Armin Selmbergerich
Lasst euch nicht von gekauften Bewertungen verarschen ! Tatsache ist: Abzocke+Wucher+unfreundliches Personal
Stellt euch vor, die Stadt Heidelberg verlangt 2000€ Miete für einen 10qm Raum und ist zu 3% am Umsatz dieses Raumes für Kennzeichenprägung beteiligt. Diese Unkosten nimmt die Firma Genthiner natürlich zum Anlass alle Bürger die ein Kennzeichen benötigen vorbildlich abzuzocken. Ein Kennzeichen kostet in HD-City nur 20€ , hier in der Zulassungsstelle kostet es 48€, weil die Heidelberger Stadtverwaltung wie ein Gauner im tiefsten Balkan Provision über besagte Ladenmiete kassiert.
Und wehe du verlässt das Gebäude um bei City-Konkurrenten ein billigeres Kennzeichen zu kaufen, dann verlierst du 30 Minuten Fahrzeit und dein Termin verfällt natürlich. Du darfst anschließend 5 Tage deinen Fehler bereuen und dann erst mit einem Ersatztermin wieder kommen.
Es ist unerheblich das der Warteraum in der Zulassungsstelle meist leer und alle Schalter gut besetzt sind, du wartest dann ! Wir Bürger sollen Termine online reservieren !Waaas du kapierst das WWW nicht ? Dein Problem ! Nix Nummer ziehen und aufgerufen werden wie früher, das klappte damals einfach viel zu gut,das geht so nicht.
Ach ja, du hast keine EC-Karte mit Pin dabei, dann wirst du weg gejagt wie ein Schwein in Gaza. In Heidelberg einzigartig, man akzeptiert das offizielle Zahlungsmittel der Bundesrepublik nicht, weil besagte Heidelberger Zulassungsstelle eine eigene Bananenrepublik darstellt, deren Mitarbeiter gebrieft sind, dich zum Genthiner Schilder-Abzocker zu schicken und kein Bargeld anzunehmen.
M S
Seit Jahren habe ich durchweg negative Erfahrungen mit der Zulassungsstelle Heidelberg gemacht. Das Personal dort ist durchgehend unfreundlich, inkompetent und absolut nicht hilfsbereit. Aus diesem Grund erledige ich die Anmeldung und Abmeldung meiner Fahrzeuge mittlerweile immer bei den Bürgerämtern in Heidelberg. Nur wenn es gar nicht anders geht, wende ich mich an die Zulassungsstelle. Leider trifft man dort auf einen Service, der unterste Schublade ist und zudem auch noch sehr respektlos agiert. Eine solch negative Einstellung und Behandlung sollte in einer öffentlichen Einrichtung, die den Bürgern dienen soll, nicht vorkommen. Ich hoffe, dass sich dies in Zukunft ändert.
Alter Ego
Ich hatte meine Versicherungsnummer zu Hause vergessen, doch Frau Becker beruhigte mich und korrigierte meinen Fehler geduldig. Dank ihr war mein Tag gerettet.
Tobias Wolf
Bin jetzt zum 3. Mal zügig bei Anmeldungen durchgekommen.
Die Mädels sind super hilfsbereit gewesen jedes Mal.
Christina Binz
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
Route berechnenFahrzeuge zu kaufen im Umkreis von Heidelberg bis 50 km.
Nr.: 18248
Hyundai i20 1.2 Kamera|Sitzheizung|CarPlay|Klima
Juli 2021
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23.700 km
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Nov. 2021
Schaltgetriebe
40.217 km
Benzin
Grau
74kW (101 PS)
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5,6 l/100km (komb.), 127 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
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Nr.: 18108
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Schaltgetriebe
15 km
Benzin
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51kW (69 PS)
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PkwKleinwagenNeufahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
5,1 l/100km (komb.), 116 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
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MwSt. ausweisbar.