Zulassungsstelle in Stadt Freiburg

Adresse:

Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg (Breisgau)

Kontakt:

Fax:
0761-201-5699

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Beccs
Superlange Wartezeiten auf Termine und wichtige Dokumente (4 Monate für einen Reisepass?!?!) sind der Standard in diesem Laden. Aber bislang war wenigstens beim Termin das Personal sehr freundlich und die Bearbeitung reibungslos und zügig. Das aber wohl nur, weil bislang meine Vorbereitung immer vorzüglich war. Heute habe ich leider eine ganz unterirdische Erfahrung gemacht. Es hat ein Dokument bei mir gefehlt. Aber anstatt mir direkt zu sagen, dass sie mein Anliegen ohne das Dokument nicht bearbeiten kann, ließ die Dame mich erstmal alles andere auspacken und vorlegen und tat so als würde sie loslegen. Um dann noch ihren Kollegen zu holen, der mich blöd anmachte über ihre Schulter hinweg wie ich denn auf die Idee käme, dass es ohne dieses Dokument gehen würde. Ja, ich war halt falsch informiert, und tatsächlich war ich in dem Moment auch sehr schockiert und etwas hilflos, was man sicher sehen konnte. Auf Empathie seitens der Mitarbeiter konnte ich aber nicht hoffen, wie gesagt, im Gegenteil, die "Verstärkung" motzte mich noch an. Anstatt mir vielleicht Wege aufzeigen, wie ich die fehlenden Unterlagen einholen kann. "Das ist ihr Problem, da kann ich Ihnen nicht helfen." Auch keine Vergabe eines Folgetermins in sinnvollem Zeitrahmen. Man wird weggeschickt mit absolut rein gar nichts und alles war umsonst. Tante Google half mir dann rauszufinden was meine Optionen sind...
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Roland Wild
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Martin Umhauer
Mir wurde sofort und unkompliziert weitergeholfen.
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Michael Gaiset
War heute zum auto anmelden bei Ihnen Trotz des Software Problem so freundlicher Mitarbeiter Da muss auch mal gelobt werden Danke für die Freundlichkeit Mfg
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W Sibai
Gutes Management, Saubere Anlage

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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