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Zulassungsstelle in Stadt Baden-Baden

Adresse:

Briegelackerstr. 21
76532 Baden-Baden

Kontakt:

Fax:
07221-93-2481851

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Aladin Abdennadeur
Die beste Zulassung in ganz Deutschland. Sehr nette und freundliche Mitarbeiterin ❤️alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr hilfsbereit und sehr freundlich ❤️
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Oliver Metzger
Ich habe selten eine derart unzugängliche und unflexible Kfz-Zulassungsstelle erlebt wie die in Baden-Baden. Telefonisch ist sie praktisch nicht erreichbar – auch nach zahlreichen Versuchen an verschiedenen Tagen keine Chance, jemanden zu sprechen. Online-Termine gibt es erst in etwa zwei Wochen, was in vielen Fällen einfach zu spät ist. Was mir dabei besonders negativ auffällt: Es gibt keinerlei spürbare Dienstleistungshaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Keine Flexibilität, kein Versuch, auf individuelle Situationen einzugehen – selbst wenn es sich um zeitkritische Anliegen handelt. Stattdessen wird man indirekt an private Drittanbieter verwiesen, die sich diese Lücke zunutze machen – ein völlig falsches Signal, wenn es um eine staatliche Grundaufgabe geht. Ich bin wirklich enttäuscht und entsetzt. Die Mitarbeitenden vor Ort trifft sicher keine Schuld, der Zustand ist eindeutig ein strukturelles und organisatorisches Problem, für das die Führung Verantwortung übernehmen sollte.
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Nicolai Faix
Einen Tag vor dem Besuch Termin vereinbart, pünktlich drangekommen und von einer sehr freundlichen, hilfsbereiten Sachbearbeiterin bedient worden.
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Zwenack 123
Sehr unfreundliches Personal an Schalter 2. Die Dame hält sich lieber mit irrelevanten Fragen und Diskussionen auf, anstatt kundenorientiert zu helfen. Absolut unverschämt und der schlechteste Besuch, den ich je auf einer Zulassungsstelle erleben durfte.
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E T
Sehr freundliche Mitarbeiterin Danke

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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