Zulassungsstelle in Stadt Baden-Baden

Adresse:

Briegelackerstr. 21
76532 Baden-Baden

Kontakt:

Fax:
07221-93-2481851

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael H
Man spricht in diesem Land immer davon dass man alles digitalisieren will und dass es besser werden soll die Zulassungsstelle kann nur alte EC-Karten lesen sonst nichts sowas nenne ich traurig
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K J
Als Großkunde möchten wir der Zulassungsstelle Baden-Baden ein großes Lob aussprechen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht nur äußerst professionell, sondern auch unglaublich freundlich und hilfsbereit. Die Zusammenarbeit ist stets geprägt von hoher Verlässlichkeit, lösungsorientiertem Handeln und einer sehr angenehmen Kommunikation. Selbst bei einem höheren Bearbeitungsvolumen werden unsere Anliegen zügig, gewissenhaft und mit großer Sorgfalt erledigt. Wir schätzen den hervorragenden Service und danken dem gesamten Team herzlich für die kontinuierlich positive Erfahrung. So macht Zusammenarbeit wirklich Freude!
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Edelbert Volz
Sehr nette und freundliche Angestellte, nach Termin, alle sehr zuvorkomment
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Mr. Hildebrand
Absolut lächerlich was hier abgeht! Habe leider keinen Onlinetermin bekommen und mir wurde dazu geraten einfach am Donnerstag 20 Minuten vor Öffnung zu kommen! Da wäre es überschaubar und man wäre zügig fertig! Pustekuchen...vor mir standen schon ca. 30 Personen denen wahrscheinlich das gleiche erzählt wurde! Eine Schande für Baden-Baden und in der heutigen Zeit einfach total lächerlich!
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Heiner Dr. Oppermann
Also ... Ämter werden ja gerne schlecht bewertet ; ich muss aber nach 15 Jahren Baden-Baden und diversen Privat und Geschäftswagen sagen - habe noch nie ein solch gut organiseiertes Strassenverkehrsamt mit solch freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeitern erlebt ! Nur weil gerade bei den Stadträten, auch in den vergangenen Jahren die Hausaufgaben nicht gemacht wurden, in diesem Amt vergebe ich gerne eine 1 (5 Sterne) für gute und freundlche Arbeit und Hilfe. Danke

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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