Zulassungsstelle in Landratsamt Tuttlingen

Adresse:

Bahnhofstr. 100
78532 Tuttlingen

Kontakt:

Fax:
07461-926-5189

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mathias Katz
Im telefonischen Kontakt mit Frau L. wurde äußerst freundlich und hilfsbereit auf meine Fragen eingegangen. Danke!
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P
Sehr freundlich.
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Arnold Winkler
Ich hatte Online einen Termin vereinbart um meinen neuen Führerschein abzuholen. Nach dem ich mich gemeldet hatte, musste ich ein paar Minuten warten, aber ich war auch ein 1/4 Stunde zu früh da. Nach kurzer Zeit wurde ich aufgerufen und eine nette Frau übergab mir, an einem Stehtisch, den neuen Führerschein. Das ganze dauerte keine 2 Minuten, ich musste kein Büro aufsuchen und war ganz überrascht wie schnell alles ging. Der einzige negative Punkt ist die Parkplatzsituation vor dem Amt. Doch dies ist in Tuttlingen ein allgemeines Problem und kann dem Amt nicht angelastet werden.
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Marcel
★★★☆☆ Die Kfz-Zulassungsstelle Tuttlingen hinterlässt bei mir einen gemischten Eindruck. Positiv hervorzuheben ist, dass der grundsätzliche Ablauf funktioniert. Allerdings gibt es auch klare Schwächen: Die Wartezeiten vor Ort sind leider unverhältnismäßig lang, wenn man eine Wartenummer zieht – hier ist dringend Optimierungsbedarf gegeben. Zudem fiel mir auf, dass einzelne Mitarbeiter im Umgang mit Kunden wenig freundlich und wenig serviceorientiert agieren. Auch wenn dies nicht auf alle zutrifft, trübt es dennoch das Gesamtbild. Insgesamt ist die Dienstleistung in Ordnung, lässt jedoch in puncto Kundenservice und Effizienz spürbar Luft nach oben.
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Gordon Frömling
Mit Termin noch nie warten müssen. Wurde bisher immer zum vereinbarten Zeitpunkt aufgerufen. Klar ohne Termin geht es schon mal bissle länger aber alles im Rahmen. Mit dem Personal war ich bisher immer zufrieden. Freundlich und fragen werden schnell und klar beantwortet 👍🏻

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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