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Zulassungsstelle in Landratsamt Tuttlingen

Adresse:

Bahnhofstr. 100
78532 Tuttlingen

Kontakt:

Fax:
07461-926-5189

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Karsten
5 Sterne – Absolut empfehlenswert! Ich bin regelmäßig bei der Zulassungsstelle Tuttlingen, da ich mehrere Fahrzeuge habe – und jedes Mal bin ich absolut zufrieden! Das gesamte Team ist immer freundlich, geduldig und sehr flexibel. Selbst ohne Termin musste ich bisher nie lange warten – das ist heutzutage wirklich nicht selbstverständlich. Ein besonderes Lob auch für den Einsatz über das normale Maß hinaus: Bei meinem Anhänger hatte ich das Kennzeichen schon angenietet, trotzdem kam ein Mitarbeiter extra raus, um die Plakette vor Ort anzubringen – top Service! Auch bei einem Problem mit dem TÜV für einen Oldtimer-Anhänger wurde mir sofort geholfen. Die Chefin selbst hat sich eingeschaltet und direkt mit dem TÜV geklärt, dass die geforderte Maßnahme so gar nicht nötig war. Man fühlt sich hier wirklich gut aufgehoben – kompetent, hilfsbereit und kundenorientiert. Vielen Dank an das gesamte Team!
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Ines B
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Rolf Schöne
Wow! Müsste neuer Fahrzeugschein haben, da er in der Werkstatt verloren ging! Erst am Standort des Autos in FN gewesen, trotz Termin Chaos und viel Zeit verschwendet! In Tuttlingen Termin um 09:00 Uhr vereinbart, um 09:00 Uhr aufgerufen worden und um 09:04 Uhr alles erledigt! Ihr habt alles im Griff und meinen vollsten Respekt!!! So machen selbst Behördengänge Spaß😁
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Efkan_Sa
WOW! Frau Aloe (Information1) Sehr nett, freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank für die tolle Lösung. :)
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Mxwll EU
Seit dem Umzug in den Neubau und Systemumstellung ist das die beste Zulassungsstelle im Umkreis. Mit Online-Termin dauert der Besuch hier keine 15 Minuten (KfZ-Anmeldung). Auch das Personal ist um einiges freundlicher als noch vor 10 Jahren - was bestimmt auf den um einiges jüngeren Altersdurchschnitt zurück zu führen ist. Wer hier die Möglichkeit der Online-Terminierung nicht nutzt, ist selbst schuld - es ist kein Vergleich zum klassischen Nummern-Ziehen!!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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