Zulassungsstelle in Landratsamt Tuttlingen

Adresse:

Bahnhofstr. 100
78532 Tuttlingen

Kontakt:

Fax:
07461-926-5189

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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TheTaster
Schreibt doch bitte mal ins Internet wenn an einem Samstag (wie heute der 07.02.2026) zu ist. Ein Schild an der Tür ist letztes Jahrtausend...fahrt umsonst
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Marie Yeezy
Der Umgang mit Bürgeranliegen in dieser Behörde ist inakzeptabel. Bereits am Empfang herrschte offenkundige Desinteresse, insgesamt fühlte sich keine der anwesenden Personen zuständig. Statt Hilfe zu erhalten, wurde die Verantwortung mehrfach weitergeschoben – sowohl zwischen Empfang als auch Schalterpersonal. Trotz eines klaren Anliegens (Verlustmeldung des Führerscheins und einer Kopie des Reisepasses) war keine sachgerechte Bearbeitung möglich. Ich wurde letztlich ohne Ergebnis nach Hause geschickt. Besonders kritisch ist, dass bereits zuvor Unterlagen von mir in den Briefkasten der Behörde eingeworfen wurden, die bis heute offenbar nicht bearbeitet wurden. Dieses Vorgehen wirft erhebliche Zweifel an den internen Abläufen und am Serviceverständnis auf. Ein derartiger Umgang mit Bürgern ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel.
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E S
Ich war im September.2025 an der Info Stelle. Die Angestellten jungen Dienst-Angestellte waren damals sehr unfreundlich. In diesem Jahr, Januar.2026,leider unverändert! Einstellung gegenüber den Bürger, unfreundlich und kalt wie ein Eisblock. An die Angestellten; Ein kleines bisschen Menschlichkeit ist wirklich nicht schwer,bitte probiert es aus, würde Euch selber auch gut tun! 😉
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Joseph Kellerer
Auch samstags geöffnet. Wenig Wartezeit. Ummeldung hat gut geklappt.
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Christoph Croener
Tatsächlich war ich positiv, wie schnell ist dran kam und wie effizient alles ablief! Hatte irgendwie in Erinnerung, dass man hier auch Stunden zu bringen kann, bis man dran ist! Toll ist, dass man sich online einen Termin reservieren kann! Und das auch sehr zeitnah! Nur mein Anliegen konnte ich bei der Auswahl für den Termin nicht anwählen! Das war aber letztendlich nicht tragisch und ich habe einfach irgendetwas ausgesucht! Die Mitarbeiterin, die mich bedient hat, war außerordentlich freundlich und ich hatte mit viel höheren Kosten gerechnet! Wo man letztendlich den QR-Code vorzeigt, den man bei der Terminvergabe bekommt, hat sich mir aber nicht erschlossen!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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