Zulassungsstelle in Landratsamt Tübingen

Adresse:

Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Öffnungszeiten:

Donnerstag nachmittags ohne Terminvereinbarung

Ohne Terminvereinbarung ist die Kfz-Zulassungsstelle donnerstags von 13:00–17:30 Uhr geöffnet.

Terminreservierung per E-Mail oder telefonisch

Bitte nutzen Sie für Terminreservierungen vorzugsweise Online-Terminreservierung oder E-Mail-Adresse:
Mail: zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de

Telefonische Reservierungen sind ebenfalls möglich in der Zeit von:
Montag bis Mittwoch 7:30–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Donnerstag 7:30–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr
Freitag 7:30–12:00 Uhr

Rezensionen:

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J F
Hallo an die Zulassungsstelle! Hatte etwas Wartezeit , wegen Ausfall der Anzeigetafel im Wartebereich . Frau an Infoschalter sehr nett . Als ich dann an Schalter Nr .8 das Fahrzeug nach einer vorübergehenden Stilllegung wieder zulassen wollte, wurde festgestellt, daß die Kennzeichen Reservierung abgelaufen und mein Kennzeichen nicht mehr zur Verfügung stand . Großes Lob an den engagierten und sehr freundlichen Mann ,der sofort nach einer für mich zufrieden stellenden Lösung suchte .Brauchte keinen neuen Termin ,mußte nur warten bis meine Frau den Brief brachte und nach etwas Wartezeit konnte ich zufrieden die Zulassungsstelle mit den neuen Papieren und Kennzeichen verlassen . Nochmals vielen Dank und weiter so
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Daniel Fischer
Nahverkehr 7627, Rottenburg -Bondorf - Neuerungen ab 3.8.26👌tolle Verbesserungen, auch an den Wochendenden jetzt 👍! Kompetente Leute, die Zuhören und immer auch bereit sind sinnvolle Veränderungen zu vermerken und dann auch umsetzen! Da wird schon großartige Arbeit geleistet! Auch Busunternehmen Edel, zwischenzeitlich alles Tip Top 🌟
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AMAX Mustermann
Für was haben die eigentlich ein Telefon? Wahrscheinlich zu Dekozwecken. Nie jemand erreichbar, absolutes NOGO !!!!
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Dragan Miksic
Hier gibt es gute Menschen.
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Rg
Inkompetent, teuer und voller starrer Bürokratie.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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