Zulassungsstelle in Landratsamt Tübingen

Adresse:

Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Öffnungszeiten:

Donnerstag nachmittags ohne Terminvereinbarung

Ohne Terminvereinbarung ist die Kfz-Zulassungsstelle donnerstags von 13:00–17:30 Uhr geöffnet.

Terminreservierung per E-Mail oder telefonisch

Bitte nutzen Sie für Terminreservierungen vorzugsweise Online-Terminreservierung oder E-Mail-Adresse:
Mail: zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de

Telefonische Reservierungen sind ebenfalls möglich in der Zeit von:
Montag bis Mittwoch 7:30–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Donnerstag 7:30–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr
Freitag 7:30–12:00 Uhr

Rezensionen:

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Dominic V.
Meine heutige Erfahrung mit einem Mitarbeiter im Landratsamt Tübingen war extrem negativ und inakzeptabel für eine öffentliche Behörde. ​Am 24.10.25 hatte ich einen Anruf bei Herrn Schüle. Während des Gesprächs versuchte Herr Schüle, mich anzuschreien und legte dann, mitten im Satz und ohne jegliche Klärung meines Anliegens, einfach auf. ​Dieses Verhalten ist ein massiver Verstoß gegen jegliche Regeln des bürgerfreundlichen Umgangs und schlichtweg unprofessionell. Es ist frustrierend, wenn man in einer dringenden Angelegenheit versucht, eine Auskunft zu erhalten, und mit solch einem respektlosen Verhalten konfrontiert wird. ​Ich erwarte von Mitarbeitern des Landratsamtes eine sachliche und respektvolle Kommunikation. Hier ist dringend eine interne Schulung oder eine Stellungnahme zur Dienstaufsicht erforderlich.
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Janis Teixeira
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Dheeraj Siddha
So viel Hass, wenn man kein Deutsch spricht! Niemand hilft einem. Ich bat darum, einen neuen Termin zu vereinbaren und jemanden mitzubringen, der Deutsch spricht. Das meiste davon wurde mir auf Englisch erzählt. Ich lese das hier, weil mir das jetzt schon zum zweiten Mal in derselben Praxis passiert ist, nirgendwo sonst. Letztes Mal sagte mir eine andere Mitarbeiterin, wenn ich hierherkomme, müsse ich Deutsch sprechen. Es sei nicht mein Problem, Englisch mit Ihnen zu sprechen. Und heute schickten sie mich zurück und baten mich, einen neuen Termin zu vereinbaren und jemanden mitzubringen, der Deutsch spricht! Als ich ihr erzählte, dass ich erst vor ein paar Monaten hier eingezogen bin, sagte sie, ich solle einen Übersetzer engagieren. Das zeigt, wie wenig Gastfreundschaft Ausländern gegenüber herrscht. Und später ging ich mit meiner deutschen Freundin hin, die Person am Schalter sagte mir, ich solle hier unterschreiben und die Karte abholen!! Das war’s! Das hätte sie auch auf Englisch oder sogar in Gebärdensprache machen können! Wenn ich all meine Erfahrungen in dieser Praxis zusammenfasse, sehe ich, dass sie fast nur aus inkompetenten und unhöflichen Leuten besteht. Die wissen, was sie Ausländern antun.
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Florian König
Heute bei der Zulassungsstelle einen Termin gehabt. Angesetzt war dieser für 9.00 Uhr, dran gekommen bin ich letztlich um 10.15 Uhr. Da fragt man sich für was man eigentlich einen Termin braucht, wenn dieser trotzdem mit einer solch langen Wartezeit verbunden ist. Im Anschluss bin ich für die Zulassung an eine Dame geraten, die noch unfreundlicher hätte nicht sein können. Das gesamte Bündel Inkompetenz und Unfreundlichkeit vom allerfeinsten durfte ich dort erleben. Mein Kennzeichen wurde falsch gestanzt, weiterhin wurde mir der Betrag für das Wunschkennzeichen fälschlicherweise doppelt berechnet. Bei der Dame am Eingang geht die Inkompetenz direkt weiter. Außer für nichtssagende Antworten zu nichts zu gebrauchen, da fragt man sich wirklich für was diese Leute überhaupt bezahlt werden. Fazit: furchtbarer Laden, unfreundlich bis zum geht nicht mehr und an Inkompetenz nicht zu überbieten.
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Claudia Ehrmann
Ich war heute morgen da um mein Auto umzumelden. Bin echt begeistert, lief alles reibungslos, mit Termin und Nummer ziehen 10 Minuten Wartezeit. Die Sachbearbeiterin hatte Spaß an ihrer Arbeit, Sie war sehr freundlich. Es war ein sehr entspannter Behörden besuch.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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