Zulassungsstelle in Landratsamt Tübingen

Adresse:

Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Öffnungszeiten:

Donnerstag nachmittags ohne Terminvereinbarung

Ohne Terminvereinbarung ist die Kfz-Zulassungsstelle donnerstags von 13:00–17:30 Uhr geöffnet.

Terminreservierung per E-Mail oder telefonisch

Bitte nutzen Sie für Terminreservierungen vorzugsweise Online-Terminreservierung oder E-Mail-Adresse:
Mail: zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de

Telefonische Reservierungen sind ebenfalls möglich in der Zeit von:
Montag bis Mittwoch 7:30–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Donnerstag 7:30–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr
Freitag 7:30–12:00 Uhr

Rezensionen:

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Andrea Bachmann
Die Bearbeitungszeiten der Eingliederungshilfe für Behinderte sind lange. Warte jetzt seit Anfang / Mitte letzten Jahres und wann eine Entscheidung kommt???
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Jochen Fehling
Danke an die Führerscheinstelle! Der Wechsel auf den "EU"-Führerschein dauerte nur ca. 3 Wochen, obwohl noch eine Karteikartenabfrage in einer anderen Stadt nötig war.
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sevinc yüksel
Leider muss ich 1 Stern geben niemand geht ans Telefon vor allem Abfall Wirtschaft Bereich, und Auskunft wenn ich so arbeite wie die Mitarbeiter von landratsamt bei der Betrieb wo ich arbeite werde ich sofort entlassen,unfreundliche dame an der Auskunft 😴😴🙏
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رامي القباني
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arvin 527
Ich bin äußerst enttäuscht von der Qualität des Einbürgerungsprozesses beim Landratsamt Tübingen. Trotz mehrfacher schriftlicher Anfragen wurde mir ein persönliches Gespräch kategorisch verweigert, ohne nachvollziehbare Begründung. Stattdessen erhielt ich unprofessionell formulierte Antworten, teilweise zu nachtschlafender Zeit. Die Mitarbeiter erwecken den Eindruck, als sei man lediglich eine Nummer, und jegliche Beratung zu Möglichkeiten oder Erwartungen bleibt aus. Diese Arbeitsweise lässt jegliches Engagement und Leidenschaft vermissen – eine erschreckend ernüchternde Erfahrung.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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