Zulassungsstelle in Landratsamt Tübingen

Adresse:

Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Öffnungszeiten:

Donnerstag nachmittags ohne Terminvereinbarung

Ohne Terminvereinbarung ist die Kfz-Zulassungsstelle donnerstags von 13:00–17:30 Uhr geöffnet.

Terminreservierung per E-Mail oder telefonisch

Bitte nutzen Sie für Terminreservierungen vorzugsweise Online-Terminreservierung oder E-Mail-Adresse:
Mail: zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de

Telefonische Reservierungen sind ebenfalls möglich in der Zeit von:
Montag bis Mittwoch 7:30–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Donnerstag 7:30–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr
Freitag 7:30–12:00 Uhr

Rezensionen:

Avatar
Claudia Ehrmann
Ich war heute morgen da um mein Auto umzumelden. Bin echt begeistert, lief alles reibungslos, mit Termin und Nummer ziehen 10 Minuten Wartezeit. Die Sachbearbeiterin hatte Spaß an ihrer Arbeit, Sie war sehr freundlich. Es war ein sehr entspannter Behörden besuch.
Avatar
Lia Kim
Avatar
Baumpflege Tübingen
Mit der Naturschutzbehörde und der Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt Tübingen habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.
Avatar
Francesco Cirigliano
"Die haarlose Frau, die hier nur mittwochs zwei Stunden arbeitet, ist unprofessionell und vielleicht sogar rassistisch".
Avatar
Anja Hrusa
Am liebsten würde ich keinen Stern verteilen, aber das geht leider nicht. Ich wollte mein neuen Führerschein abholen. Ist ja wirklich kein Aufwand. Da gehe ich ja noch mit, dass man einen Termin ausmachen sollte. (Aber war früher auch nicht so) Aber dann wie man mir das an der Info mitgeteilt hat fand ich schon unverschämt. (Die erste Mitarbeiterin war total freundlich und dann kam eine zweite typische Mitarbeiterin, die völlig unzufrieden mit ihrem Job ist und war auch richtig pampig). Dann will ich einen Termin ausmachen. Und wann ist der nächste freie Termin ? Fast 4 Wochen später. Finde ich schon hart nur um einen Führerschein abzuholen ! Der schon fertig ist. Also wenn ich in meinem Job so arbeiten würde, dann könnte ich gleich zu machen. 4 Wochen um meinen Führerschein (der fertig ist) aus dem Archiv rauszulegen, damit ich ihn abholen kann und tauschen! Armes Deutschland.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C

9.290,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 33189_sz

Renault Twingo, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß

Sept. 2022
Automatik
39.980 km
Elektro
Weiß
60kW (82 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1518 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 145 €

10.448,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern