Zulassungsstelle in Landratsamt Tübingen

Adresse:

Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Öffnungszeiten:

Donnerstag nachmittags ohne Terminvereinbarung

Ohne Terminvereinbarung ist die Kfz-Zulassungsstelle donnerstags von 13:00–17:30 Uhr geöffnet.

Terminreservierung per E-Mail oder telefonisch

Bitte nutzen Sie für Terminreservierungen vorzugsweise Online-Terminreservierung oder E-Mail-Adresse:
Mail: zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de

Telefonische Reservierungen sind ebenfalls möglich in der Zeit von:
Montag bis Mittwoch 7:30–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Donnerstag 7:30–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr
Freitag 7:30–12:00 Uhr

Rezensionen:

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Moritz Engel
„Warum auch immer der Führerschein nicht hier liegt, da müssen sie nochmal ne Email schreiben, tschüss“ Fehler eingestehen-Nein, Lösungen finden-Nein, Hauptsache Geld verdienen und möglichst wenig machen das Schein hier die Einstellung zu sein. Man wird allein gelassen mit seinen Problemen und Anliegen und soll eine zehnte Email schreiben. Danke für nichts.
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E D
Ich habe aktuell mein Auto verkauft. An 2 sehr freundliche Personen mit Migrationshintergrund. Das Fahrzeug wurde von mir online abgemeldet. Die Personen haben einen Termin auf dem Landratsamt Tübingen ausgemacht, um dort ein Kurzkennzeichen zu bekommen. Sie hatten alle Papiere dabei um das Fahrzeug anzumelden. Der freundliche Herr am Schalter wollte dies aber nicht akzeptieren da Sie keinen Kaufvertrag vorlegen konnten. Es ist nirgends nachzulesen das man diesen Vorlegen muss. Zudem frage ich mich was geht es diesen Herrn an wieviel Geld geflossen ist. Sehr fragwürdig Geschichte!!!
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Sarg Nagel
Abteilung Soziales , die Damen und Herren am Telefon sind Alle nett und hilfbereit alles Super , die Beabeitungszeiten der Anträge von über 4 Monaten für die heutige Zeit aber absolut nicht mehr zeitgemäß !!
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Firnachi Tatiana
Richtig ßeise! Muss 100 rufen und niemand geht an telefon !
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Gisela Held
Keine telefonische Erreichbarkeit.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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