Zulassungsstelle in Landratsamt Heilbronn

Adresse:

Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn

Kontakt:

Fax:
07131-994-199

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Velvet Kisses
Von diesem Service können sich einige Firmen was abschauen. Einfache Terminvereinbarung, gute Übersicht der benötigten Unterlagen, kurze Wartezeit und bisher immer freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Wiederzulassung eines PKW am letzten Freitag hat inkl. neuer Schilder nur 9 Minuten gedauert. Herzlichen Dank für diesen tollen Service !
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Michael L.
Super Service! Hatte schnell einen Termin, kaum Wartezeit und alle waren echt freundlich und hilfsbereit. Die ganze Abwicklung lief total unkompliziert – so sollte es überall laufen. Ein großes Lob an das Team der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreis Heilbronn!
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Privat
Ein Stern ist noch zuviel!
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Wolfgang Roessle
Ganz großes Lob! Da hat sich echt was getan und positiv verändert. Früher musste ich für eine Serviceleistung stundenlang warten. Heute bucht man seinen Termin online. Ohne Wartezeit kommt man dann vor Ort pünktlich dran. Am Online-Terminal steht eine Mitarbeiter der hilft. Besser geht nicht. Perfekter Service! Tolle Entwicklung! Weiter so.
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Marius
Die Mitarbeiter streiten sich untereinander und lästern vor uns Kunden über die Kollegen und andere Kunden. Der Herr am Schalter für die Ausgabe ist sehr unfreundlich. Er lässt seine Kein-Bock Einstellung an uns Kunden aus. Es tut mir leid wenn die Mitarbeitenden keine Freunde an ihrem Job haben - aber dann müssten sie diesen vielleicht wechseln ;) Wäre die Zulassungsstelle ein Unternehmen, würde niemand freiwillig kommen. Schade um die Steuergelder.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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