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Zulassungsstelle in Landratsamt Heilbronn

Adresse:

Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn

Kontakt:

Fax:
07131-994-199

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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FH H
Heute war ich das zweite mal bzgl. der Eintragung von einem Einbau bei der Zulassungsstelle. Die Eintragung führte eine junge Mitarbeiterin am Schalter 10 durch. Ich fühlte mich durch Sie ernst genommen und wertschätzend behandelt. Genau das hatte ich die Woche vorher bei einer anderen Mitarbeiterin vermisst; hier kam ich mir vor, als wenn es ihr lästig war, mein Anliegen zu bearbeiten; von beginn an kommunizierte sie mit mir abwertend und respektlos. Der netten Mitarbeiterin von heute gebe ich 5 Sterne, während ich der Mitarbeiterin von vergangener Woche am Liebsten 0 Sterne geben würde; insgesamt somit wohlwollende 3 Sterne. Die Zulassungsstelle braucht mehr so Mitarbeiterinnen wie die nette Frau von heute. Nachtrag: Im Mai 2025 wollte ich ein Motorrad mit fünf Stellen in der Erkennungsnummer anmelden. Dies wurde mir verweigert, da diese nur für Kleinkrafträder zulässig wären. Dies ist falsch, denn lt. Anlage 5 zur FZV ist dies zulässig. Wann wird sich das Landratsamt endlich an deutsche Gesetze und Verordnungen halten?
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Matthias Möller
Wenn man auch ohne Termin hingehen könnte und Nummer ziehen könnte, dann würdet Ihr mehr Sterne bekommen
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S anji
Absolute Tortur! Man kann absolut überhaupt nicht einschätzen, wann man dran kommt, trotz Termin. Die Zahlen sind random. Dran sind t050, t031, t074. Man selbst hat t32...??? In 2025 sollte es doch möglich sein, darzustellen, welche Nummern die nächsten sind. Man wird praktisch gezwungen, auf den Monitor zu starren bis man dran ist. Zumutung!
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Meike-Jasmin K.
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Andreas Degenstein

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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