Zulassungsstelle in Landratsamt Heidenheim

Adresse:

Felsenstr. 36
89518 Heidenheim (Brenz)

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07321-321-2410

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Martini92DE
Mal wieder da gewesen, hat sich viel geändert mit wartezeit, mit Termin für ummeldung war ich in 10minuten fertig. Ps. Bild für info
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Alper
Vielen Dank für die kurzfristige Absage meines heutigen Termins zur Fahrzeugzulassung. Es ist mittlerweile das zweite Mal in Folge, dass meine Planung aufgrund Ihrer internen Abläufe vollständig hinfällig ist. Da die entsprechende Benachrichtigung ohne vorherigen Anruf oder SMS lediglich in meinem Spam-Ordner landete, blieb mir keine Zeit, auf diese Änderung zu reagieren – zumal ich mir für diesen Termin extra Urlaub genommen habe. Von einer öffentlichen Dienststelle darf man im Jahr 2026 ein Mindestmaß an Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit und professioneller Kommunikation erwarten. Von einer digitalen Infrastruktur, die diesen Namen verdient, ist Ihr aktueller Prozess weit entfernt. Als Data Architect biete ich Ihnen hiermit proaktiv meine Unterstützung an: Falls Sie technische Expertise benötigen, um Ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und die offensichtliche Ineffizienz zu beheben, stehe ich für eine fachliche Beratung gerne zur Verfügung. Eine grundlegende Neuausrichtung ist bei Ihrer aktuellen Servicequalität zwingend erforderlich.
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Sascha Schramm
Tip Top, freundlich, schnell zuvorkommend ! Jederzeit wieder !
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Julia Pravilov
Kfz Zulassungsbehörde kann man nur Montag und Mittwoch ohne Termin hin. Also ganz umsonst her gekommen und Parkticket gezogen 👍🏻🤡 davon abgesehen ist hier die Parksituation auch grauenvoll am besten ne halbe Stunde vorher da sein zum suchen…
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ysn
Richtiger Saftladen,habe Termin und warte schon über eine Stunde.Da Frage ich mich wozu man ein Termin vereinbaren soll.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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