Zulassungsstelle in Landratsamt Heidenheim

Adresse:

Felsenstr. 36
89518 Heidenheim (Brenz)

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07321-321-2410

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Uli Enderle
I like Zulassungsstelle 😍 2026-02-05 & 06 Sehr freundlich, hilfbereit, geduldig auch wenns hakelt. Fachkompetent, fundiert mit feinsinnigem Humor und Witz. So solls sein, Bürger freundlich. Macht weiter so Mädels an Schalter 3 und 4 😊 Gruss an den Chef und Landrat, tolles Team.
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Fabian Schurr
Ich war am 19.01. am Schalter 3 zur Zulassung und wurde unglaublich freundlich und geduldig betreut. Ehrlich gesagt bin ich zuerst mit der Befürchtung hingegangen, dass das wieder ewig dauern wird aber genau das Gegenteil war der Fall. Trotz des üblichen Papierkrams lief alles entspannt, klar erklärt und mit einer richtig positiven Art. So einen Service erlebt man nicht oft, daher musste ich das unbedingt mal erwähnen.
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Christoph Wilczek
War dort wegen Kurzzeitkennzeichen bei Frau Herrmann. Termine sind kurzfristig zu bekommen. Eine deutliche Verbesserung zu früher. Die Wartezeiten sind minimal (5min). Auch eine WESENTLICHE Verbesserung zu früher. Man kann seine Unterlagen vorab einreichen. Das verkürzt die Bearbeitungszeit noch einmal. Frau Herrmann war sehr höflich. Ein moderner, schneller und entspannter Service am Bürger! Sehr gut weiter so👍
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Evelyn Reiff
Vielen Dank Frau Herrmann für Ihre sehr freundliche, kompetente und nette Art am Zulassungsschalter. Perfekt! Viele Grüße Evelyn Kögl
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Andreas Bretschneider
Vorbildlich 👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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