Zulassungsstelle in Landratsamt Heidenheim

Adresse:

Felsenstr. 36
89518 Heidenheim (Brenz)

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07321-321-2410

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Petra Siffrin
Meinen allerherzlichsten Dank an die Damen der KfZ-Zulassungsstelle in Heidenheim!!! Ich bin so was von glücklich und begeistert - ich kann das gar nicht in Worte fassen! Endlich, endlich wird dort gearbeitet und dann auch noch nett und freundlich gearbeitet! Keine Schikanen mehr, keine dummen Bemerkungen und vertretbare Wartezeiten!!!! Ich bin so was von geflasht und glücklich! Leute! Ich bin gelernte Verwaltungsfachangestellte der nicht technischen Verwaltung des Landes und der Kommunen - genau so muß das sein!!! Danke! Danke! Danke! Und ich finde es eigentlich schade, daß es so lange gedauert hat, bis endlich der normale Zustand wieder einkehren konnte...
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Andrej Wagner
Arrogante Beamten schaffen drin! Persönlich wenig geeignet für den Job
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Oskar Henning
Ein ganz großes Dankeschön an Frau Herrmann von der KFZ-Zulassung! Sie war äußerst freundlich, geduldig und kompetent. Man merkt sofort, dass ihr die Anliegen der Bürger wichtig sind – sie hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären und den Ablauf unkompliziert gemacht. So stellt man sich einen Service bei der Behörde vor: professionell, schnell und mit einem Lächeln. Absolut vorbildlich!
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Christian Schunke
Gestern Morgen da gewesen und wollte mein neues Auto anmelden, leider hatte ich Probleme mit meiner eVB Nummer. Die sehr sehr nette Frau Herrmann am Schalter hat mir super weitergeholfen! So sollte Service sein! Vielen lieben Dank Frau Hermann!
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Holger Blank

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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