Zulassungsstelle in Landratsamt Esslingen

Adresse:

Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.Neckar

Kontakt:

Fax:
0711-3902-58037

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Frank B.
Alles reibungslos abgelaufen! Wurde bereits 10 Minuten vor meinem gebuchten Termin aufgerufen. Die beiden Mitarbeiter mit denen ich zu tun hatte waren sehr freundlich.
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Michael Dzovor
War sehr entspannt , gut geregelt und freundliches Personal. (Schalter 18)
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Zafer K.
Unglaublich was für schlechte Erfahrungen ich gemacht habe. Zum Einen ist es telefonisch sogut wie unmöglich durchzukommen. Wie hier schon alle beschreiben fliegt man jedesmal raus. Wenn da jemand kein bock auf seinen Job hat, dann stellt jemand anderen ein! Es kann nicht sein das ich 26 mal Anrufen muss nur um 2 min etwas nachzufragen!!! Aber das ist noch nicht alles. Ich war vorort um Geschäftlich ein Fahrzeug anzumelden und umzumelden. Ich habe einen Termin gehabt, und habe trotzdem halbe Stunde gewartet. Aber da kann ich darüber weg sehen. Beim Ummelden wurden mir auch falsche Infos gegeben, zum Glück hat eine andere Mitarbeiterin mit einem Ohr zugehört und die Fehlinformation berichtigt. Daraufhin hatte ich weitere Fragen und die Dame die mein Anliegen bearbeitete antwortete energisch und genervt. Sie ist m.M.n im falschen Beruf! Wenn ich könnte würde ich diese Zulassungsstelle meiden, aber leider ist das nicht möglich.
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Kemal Okur
Sehr unfreundliche Mitarbeiter/innen, kein lächeln im Gesicht und keine Motivation unglaublich! Ihr müsst dort nicht arbeiten gibts genug andere die den Job viel besser hinkriegen würden. Wenn ich könnte würde ich 0 Sterne geben!
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Jamal Bucifal
Ich hatte heute einen Termin und kam sogar 10 Minuten früher an die Reihe als mein eigentlicher Termin stattgefunden hat! Alles war in 10 Minuten erledigt und hat super funktioniert. Mein Fahrzeugschein wurde wahrscheinlich bei der Lagerung beschädigt. Für diesen habe ich aber kostenfrei eine Neuausstellung des Scheins bekommen. Die Mitarbeiter an Schalter 2 und Schalter 3 waren sehr sehr freundlich. Habe mich noch nie so wohl gefühlt gehabt bei einem Landratsamt!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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