Zulassungsstelle in Landratsamt Esslingen

Adresse:

Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.Neckar

Kontakt:

Fax:
0711-3902-58037

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tommy Johnson
Trotz Termin 30 Minuten warten müssen- das muss besser gehen 👎🏼
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tismanas
Ich bin schockiert über das unfassbar unfreundliche Verhalten mancher Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle!!! Patzig, aggressiv und überheblich, um es genauer auszudrücken! Ich sage nur … Schalter 16!!!!! Immer wieder liest man in den Rezensionen etwas von dieser ”Dame“ am Schalter 16.
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Raymond K. Hessel
Alles bestens hier!! Keine Ahnung warum die Bewertungen das nicht hergeben. Schöne Atmosphäre, alles geht geduldig, wirklich freundlich wie zügig voran. Das habe ich auch bei anderen Kunden mitbekommen. Übrigens, das Geburtsdatum muss man online nicht 10 Minuten scrollen, einfach Datum vom aktuellen Tag wählen, das Problem ist dort bekannt. Hat die sehr freundliche Frau dort mir verraten. Ab Parkhaus ist schon ausgeschildert. Schilderdruck ist aussen am Gebäude. Gruß von einem ganz normalen Kunden, der nie Bock auf solche Termine hat. Esslingen ist eine gute Zulassungsstelle.
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Michael
Ich hatte einen Termin für eine Neuzulassung. Kam 20 Minuten zu früh und wurde trotzdem gleich aufgerufen. Die sehr freundliche und zuvorkommende Dame nahm mir direkt meine gesamten Unterlagen ab und suchte die für sie relevanten Papiere selbst aus. Auch der für mich peinliche Umstand, dass auf all meinen Unterlagen das falsche Kennzeichen stand, brachte sie nicht aus der Ruhe. Sie änderte alles von Hand ab und blieb weiterhin bis zur letzten Sekunde megafreundlich. Ein wahrer Engel!!! Auch die Dame bei der Kasse war überaus nett und freundlich. Von daher kann ich die negativen Rezensionen hier wirklich überhaupt nicht nachvollziehen…….
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PM Renrew
Den Stern gibt's für alle Landratsämter: Eine grüne "Feinstaubplakette" für ein vollelektrisches Fahrzeug! Wie krank ist das eigentlich?

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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