Zulassungsstelle in Landratsamt Esslingen

Adresse:

Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.Neckar

Kontakt:

Fax:
0711-3902-58037

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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J D
Ich muss mich leider den anderen Negativen Rezensionen anschließen. Die Dame an Schalter 16 ist absolut unfreundlich und sehr unflexibel. Ich hatte einen Termin zum ummelden gebraucht, habe jedoch fälschlicherweise Abmelden ausgewählt. Dies ist ein Fehler meinerseits gewesen. Jedoch wäre es kein Problem für die Dame gewesen die ummeldung durchzuführen, da ich der letzte Termin war. Nach mir kam keiner mehr dran. Sie begründete ihr vorgehen damit dass Sie die nächsten drannehmen müsse. Dies stimmte einfach nicht. Ich verstehe nicht wieso man es seinen Mitmenschen noch schwerer machen muss als es schon ist.
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Stefan Zimmerer
Ich kann mich nicht beschweren, mit gebuchtem Termin kommt man pünktlich dran und die Sachbearbeiterin war sehr freundlich und hilfsbereit. Top!
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Manfred Dopfer
Wir waren heute in der Zulassungsstelle, um das Fahrzeug unseres Vaters auf uns umzuschreiben. Das machen wir jetzt nicht so oft. Am Empfang wurde uns sofort geholfen einen Termin einzubuchen. Innerhalb von 20 Minuten kamen wir dran. Dann hat uns Frau Botani unkompliziert und schnell und vor allem freundlich geholfen. Vielen Dank dafür an das ganze Team der Zulassungsstelle.
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Tommy Johnson
Trotz Termin 30 Minuten warten müssen- das muss besser gehen 👎🏼
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tismanas
Ich bin schockiert über das unfassbar unfreundliche Verhalten mancher Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle!!! Patzig, aggressiv und überheblich, um es genauer auszudrücken! Ich sage nur … Schalter 16!!!!! Immer wieder liest man in den Rezensionen etwas von dieser ”Dame“ am Schalter 16.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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