Zulassungsstelle in Landratsamt Esslingen

Adresse:

Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.Neckar

Kontakt:

Fax:
0711-3902-58037

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Duha El Hassan
"Ich war am 21.01.2025 um 13:15 Uhr bei der Kfz-Zulassungsstelle in Esslingen, Schalter 16. Die Mitarbeiterin war von Anfang an unfreundlich, ohne ein Lächeln oder Begrüßung. Als ich sie höflich gefragt habe, ob ich eine fehlende Vollmacht per E-Mail senden kann, reagierte sie gereizt und erklärte in einem unangemessenen Ton, dass sie ‚keine Druckerei‘ seien. Sie wurde laut, beschuldigte mich, zu diskutieren, und sprach von einem Vermerk für das nächste Mal – völlig unnötig und unangemessen. Ich bin schwanger, hatte an diesem Tag schon genug Stress und muss mich um ein krankes Kind kümmern. Die Situation war für mich emotional belastend, vor allem, weil es um eine Kleinigkeit ging, die viele andere Behörden ohne Probleme lösen. Zum Glück wurde ich danach am Schalter 15 von einer anderen Mitarbeiterin bedient, die sehr freundlich und hilfsbereit war – ein kompletter Gegensatz. Es ist enttäuschend, wie unprofessionell und respektlos ich behandelt wurde. Gerade in einer Behörde, wo man mit Menschen arbeitet, sollte ein höflicher Umgang selbstverständlich sein. Diese Erfahrung war einfach nur frustrierend." "Es wirkt leider oft so, als würden manche Mitarbeiter Menschen vorverurteilen und sie behandeln, als wären sie ungebildet, als könnten sie kein Deutsch schreiben oder sprechen, oder als wüssten sie nichts über die Gesetze hier in Deutschland. Dabei sind viele Menschen sehr intelligent und gebildet, und es wäre wünschenswert, wenn man respektvoll mit ihnen diskutieren könnte. Statt eine Lösung zu suchen, scheint es manchmal das Ziel zu sein, die Menschen wegzuschicken und sie dazu zu bringen, erneut zu kommen, was viel Kraft und Nerven kostet. Erst wenn man hartnäckig bleibt und diskutiert, wird überhaupt eine kleine Lösung angeboten. Das ist weder kundenfreundlich noch respektvoll."
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Luka Živković
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Toby
Die Dame am Schalter 16 ist wohl sehr unzufrieden mit ihrem Leben und wälzt ihre schlechte Laune auf die Kundschaft ab. Danke für nichts, ich wechsle den Landkreis.
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Konrad Thiess
Stand heute vor verschlossener Türe obwohl bei Google angegeben war das es heute offen hatt. Als Behörde sollte mann das hinbekommen das aktuelle Öffnungszeiten stehen ist ja keine „Pomesbude“
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A. H.
Sehr enttäuschend! Ich bin extra 30 Minuten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zulassungsstelle Esslingen gefahren. Vorab habe ich mich telefonisch erkundigt, welche Dokumente benötigt werden. Vor Ort wurde jedoch plötzlich das alte Kennzeichen verlangt – natürlich hatte ich es nicht dabei, weil dies vorher nicht erwähnt wurde. Statt einer Lösung wurde ich unfreundlich behandelt und sogar angepampt mit dem Kommentar: “Das müssen Sie wissen!” So ein Verhalten ist absolut inakzeptabel. Kundenorientierung und klare Kommunikation sehen anders aus. Und für sowas zahlen wir Steuern und Gebühren!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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