Zulassungsstelle in Landratsamt Esslingen

Adresse:

Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.Neckar

Kontakt:

Fax:
0711-3902-58037

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tee Bone
Unglaubliche Erfahrung! Ich hatte einen Termin zur Ummeldung von 2 Fahrzeugen bei Frau Anna J. von der Zulassungsstelle. Ein Fahrzeug davon hatte keinen TÜV, weil noch in der Werkstatt und nicht fahrbereit. Was ich nicht wußte, das wenn die Scheine vorgelegt werden, die Dame eine Mängelbeseitigung schreiben muss. Anstatt mir dies zu erläutern, maßregelt die verbeamtete Bürgerhilfe mich mehrmals, was ich alles falsch mache, das es Ihr ja scheiß egal sei, ob ich ohne TÜV fahre, Auch das das Fahrzeug in der Werkstatt steht und natürlich erst TÜV gemacht wird sobald es fahrbereit ist umgemeldet werden soll, hat Sie mir nicht erklärt, sondern für selbstverständlich und bekannt angenommen. Sonst hätte ich natürlich die Ummeldung erst vorgenommen, sobald das Auto wieder TÜV hat und wäre damit gar nicht erst zur Zulassungsstelle. Das ging aber auch nicht und erst hier wurde mir klar, das Sie eventuell von Amts wegen dies so machen muß. (nur eine Vermutung) So weit so gut aber das was sich dann ereignetet ist unfassbar. Nicht nur das der Kollege sich im Hintergrund darüber amüsierte und öffentlich mich auslachte, Sie lachte auch mehrfach und machte sich überm ich lustig. Das ist ja schon heftig, ich habe mich dagegen gewehrt und bin gegangen. Unten bemerkte ich das die Unterschrift und der Stempel bei dem 2.ten Fahrzeug fehlt. Also wieder hoch und an den Schalter, fragte ich ob sie das was vergessen habe. "Ja kann sein, aber Sie haben es ja nicht weit!" So die Aussage von Anna J. Auf meinen Hinweis, das ich das unverschämt finde und Sie sich noch nicht einmal für Ihr Versäumnis entschuldigt hat, erntete ich ein sarkastisches "Dass tut mir ganz ganz arg leid". Auch schon krass aber dann: Ich ging vor an den Counter um ihren Namen in Erfahrung zu bringen, da ich bereits nach diesen Aktionen über eine Amtsbeschwerde nachdachte. Während ich da vorne noch stand, marschierte Anna J. in ein Büro das neben Ihrem Vorgesetzten Herrn Stefan B. und brüstet sich vor den Kollegen wie Sie mir noch das "Das tut mir ganz ganz arg leid". Schallendes Lachen aus dem Büro. Es ist unglaublich, so etwas habe ich noch nie erlebt. Wir bezahlen diese Menschen mit unseren Steuern. Was ist los hier? auf eine Meldung bei dem Vorgesetzen Stefan B. habe ich vorerst verzichtet, Ihn hat noch nicht einmal die Mitarbeiteransammlung oder das Gelächter während sich über einen Bürger lustig gemacht wird, trotz vollem Wartezimmer gestört, oder er war nicht da. Was soll ich also für eine Konsequenz erwarten, wenn man so einen Haufen unter sich hat. Armes Bild der Beamten und des Staates, das sich mir nur wieder bestätigt hat, mit welcher Mentalität manche Menschen durchs Leben gehen und was wir als Bürger uns alles gefallen lassen müssen. Unfassbares Erlebnis, ich werde immer wieder daran denken, wenn ich die Zulassungsstelle betrete. Interessant!: Wenn man hier querliest, entdeckt man immer wieder "Schalter 16". Bei mir war es auch die Dame von Schalter 16. Die Dame ist wohl schon öfter auffällig geworden. Warum darf diese Person dort noch arbeiten liebes Landratsamt?
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Daniel Kuchenbecker
In elf Minuten war alles erledigt, sehr freundlich und unkompliziert. Vielen Dank!
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Oki Doki
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Fabian Schneck
Keine Ahnung warum manche nur 2 Sterne geben... Was erwarten die von einer Zulassungsstelle? Ich war sehr zufrieden. Zulassung hat gut funktioniert. Es sind halt Angestellte hinterm Schalter, da kann man natürlich nicht den großen Deep Talk erwarten, aber nett war die Mitarbeiterin und das ist das wichtigste.
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tom cze
Alles schnell, alles Top

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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