Zulassungsstelle in Landratsamt Emmendingen

Adresse:

Schwarzwaldstr. 4
79312 Emmendingen

Kontakt:

Fax:
07641-451-9501

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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nico o
Schlechtester Service überhaupt… Ich habe in den letzten 2 wochen über 60 mal bei der Zulassungsstelle wegen einer kleinen frage (sowohl in der vorgegeben Telefonsprechzeit, als auch auserhalb) angerufen und keiner ist ans Telefon gegangen!! Eine absolute Frechheit… Am liebsten 0 Sterne, aber das geht leider nicht..
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Rainer Tavman
Eigentlich null Sterne Absolute Inkompetenz und unfreundlichkeit....Kontrolle durch Sicherheitsdienst wie Hirnverbrannt unser Deutschland geworden ist.....
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Robby Riedel
Günstig online abmelden ging nicht wegen IT Fehler. Termine nur Online aber nicht zeitnah.
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Sven Rissler
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Benne Höß
Meine bei der Führescheinstelle Emmendingen gemachte Erfahrung ist durchweg positiv. Die Mitarbeiterinnen dort haben durch ihre Kompetenz und das wirklich freundliche Verhalten ein dickes Lob verdient. Während meiner 10 minütigen Anwesenheit wegen des Antrags für den neuen EU Führerschein im Amt, habe ich erfahren, was "Multitasking" heißt. Beide Mitarbeiterinnen sitzen sich in einem kleinen Büro gegenüber, ohne Schallschutz, waren fast ständig am Telefonieren, mussten während des Telefonats im Rechner suchen, Akten holen, haben sich dabei auch noch gegenseitig unterstützt und ganz nebenbei noch meinen Antrag bearbeitet. Eine große Geräuschkulisse durch die Gespräche und trotz der Umstände waren sie immer freundlich und hilfsbereit, zu den Anrufern und zu mir. Sie leisten großartiges und hätten eigentlich 6 Sterne verdient.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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