Zulassungsstelle in Landratsamt Emmendingen
Adresse:
Schwarzwaldstr. 4
79312 Emmendingen
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
scopre tutto





wenn man GUT vorbereitet kommt alles gut!
Tiberius





KFZ Neuanmeldung, Termin gebucht, Kennzeichen reserviert und dann kam ich zu Frau David, die, so wie alle anderen Damen sehr, sehr freundlich war. Obwohl die CoC Papiere fehlten, konnte das Fahrzeug nach einem Telefonat mit dem Autohaus mit E-Nummer (Hybridfahrzeug) zugelassen werden. Frau David nahm sich ohne Ungeduld die nötige Zeit und löste so das Problem, vielen lieben Dank :).
Das im Internet bestellte Kunststoffkennzeichen wurde unproblematisch gestempelt.
Das Verhalten des Sicherheitsdienstmitarbeiters (Night Guard Südbaden), der sich wie ein KZ-Aufseher benahm, habe ich der stellvertretenden Zulassungsstellenleiterin gemeldet. Diese nahm das Fehlverhalten des Mitarbeiters der externen Firma sehr ernst, und kümmerte sich umgehend um diesen.
Vielen Dank an Frau David sowie an alle anderen Mitarbeiter der Zulassungsstelle.
Nikolina





Ich habe nur lobende Worte. Die Dame am Schalter 11. Sehr nett, da es das erste Mal war, dass ich mein Auto anmeldete, sie war sehr nett und rücksichtsvoll und erklärte und zeigte alles mit einem Lächeln im Gesicht und Geduld. Deshalb zum ersten Mal nur die Worte Hvale. 😊
M. K





Das Personal ist super ,nur die Security Tante sollte sich entweder eine Maske aufsetzen wenn sie so Panik vor Vieren o.ä hat oder zu Hause bleiben.Menschen hinter die Plexiglasscheibe zu schicken obwohl Abstand durch den Tisch schon besteht ist absurd!Und merkwürdigerweise hat sich JEDER dort hingestellt und nur bei mir wurde was gesagt 😂🤦🏼♀️
Jan Wolfgang





Ich schreibe diese Rezension während ich im warte Bereich von dem Wartebereich der Zulassungsstelle des Landratsamtes Emmendingen Sitze mein Termin den ich online reserviert habe war um 9:30 jetzt ist es mittlerweile 11:02 zu dem gegeben Zeitpunkt habe ich alle erforderlichen Dokumente und ich sehe keine Grund weshalb meine Nummer nicht aufgerufen wird. Ich warte hier nun schon über ein ein halbes Stunden und DIN mir fast schon sicher das ich meinen darauf folgenden Termin verpassen werde. Danke Landratsamtes Emmendingen hatte ich eine Wahl würde ich wo anders hin gehen und ich schätze mal bei so einem Server ist das auch verständlich schade nur das dieser schlecht organisierte Institution nicht der freien Marktwirtschaft unterliegt!
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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