Zulassungsstelle in Landratsamt Emmendingen

Adresse:

Schwarzwaldstr. 4
79312 Emmendingen

Kontakt:

Fax:
07641-451-9501

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Em Ty
Super nette Mitarbeiter und schnelle Abwicklung
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Felix L.
Unkomplizierte und schnelle Bearbeitung, freundliche Mitarbeiter. 👍
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Joachim Steinle
Schlechte Öffnungszeiten, bin vochhin mit einem Tüvgutachten zum eintragen zu ihnen gefahren… Es sei ungültig. Auf dem Nachhause Weg wurde ich angehalten, die Polizei hat mein Auto wegen dem Fahrwerk stillgelegt. Das Tüvgutachten war ohne Verfallsdatum aber dadurch das die Zulassungsstelle es nicht geblickt hat ist mein Auto jetzt Stillgelegt. Ich freue mich sehr jetzt wieder 2 Wochen auf einen Termin zu warten und auf den Spaß und jede Menge Geld mein Auto wieder auf die Straße zu bringen. Danke für dieses tollen Service.
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Michael Familien-Kalender
Nur mit Termin per Internet möglich. Dass man wie früher einfach hingehen kann, scheint wohl nicht möglich. Das ist für die Bürger wirklich unzumutbar! Und dann noch eine Woche Wartezeit um sein Fahrzeug abzumelden, das ist ebenfalls völlig unangemessen!
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T. F.
Unpünktlich, unflexibel, unfreundlich Diese drei Worte beschreiben die Zulassungsstelle perfekt in aller Kürze! In der freien Wirtschaft wäre ein solches Unternehmen mit den Mitarbeitern und deren Arbeitseinstellung bereits nach sehr kurzer Zeit insolvent. Wer erleben will, wie unser Steuergeld möglichst ohne Wertschöpfung eingesetzt wird, dem wird hier zwischen Montag und Freitag täglich eine amüsante Vorstellung geboten, aber natürlich nur zu den kundenunfreundlichen Öffnungszeiten. Vorbeischauen lohnt sich, Wartezeit trotz Terminbuchung inklusive!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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