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Zulassungsstelle in Landratsamt Emmendingen

Adresse:

Schwarzwaldstr. 4
79312 Emmendingen

Kontakt:

Fax:
07641-451-9501

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tina S.
Wahnsinnig schwer bis unmöglich, Termin ohne digitale Anbindung zu bekommen. Unfreundlich. Dienst nach Vorschrift, um Punkt 12:30 ist Schluss. Was waren das für angenehme Zeiten vor 40 Jahren. Jetzt alles kalt, hinter Plexiglas und wehe man will was "außer der Reihe".
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FatAsFuck
Typisch deutsche Bürokratie und Behörden versagen.
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ImAliveTM
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Benjamin Flamm
Sehr nette Mitarbeiter, die mir sogar bei der Nummernschildsiegelung eine Schokokugel (Lindt) geschenkt haben. Vielen lieben Dank!!! Doch es gibt auch allgemeine Kritik. Während meinem Aufenthalt, haben sich 3 Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz einer Bearbeiterin (Nummer 2) selbst fast 15 Minuten über Urlaubspläne für Japan unterhalten. Dies in einer mit Steuergeld finanzierten Einrichtung. In einem privatwirtschaftlichen Unternehmen wäre dies was anderes, da der Unternehmer schauen muss wie er die Kosten gedeckt bekommt. Hier zeigt es aber, dass der Personalschlüssel deutlich zu hoch ist, wenn 3 Leute während der Arbeitszeit auf Kosten der Allgemeinheit sich intensiv über Freizeitbeschäftigungen austauschen. Hier merkt man, dass schon lange kein Bezug mehr zur eigentlichen Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler mehr herrscht und es an alle. Ecken und Enden an der Dienstaufsicht, Dienstpflicht und disziplinaren Führung mangelt. Schade, das Geld wäre in anderen Bereichen (Bildung, sozialer Wohnungsbau, etc) deutlich notwendiger.
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Simon S
Beste Führerscheinstelle! Meinen Antrag auf Neuerteilung nach der Änderung der FEV durch das CannG wurde überaus großzügig und mit sehr wenigen Auflagen bewilligt (da gibt's andere Landkreise die ein riesen Aufwand wollen). Auch den internationalen Führerschein habe ich jetzt nach telefonischer Terminvergabe und ca. 20 Minuten in der Behörde selbst direkt ausgestellt bekommen. Kann jedem nur empfehlen den Antrag auf Neuerteilung bei Erstmaligem Verstoß zu stellen, es lohnt sich!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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