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Zulassungsstelle in Landratsamt Calw

Adresse:

Vogteistr. 42 - 46
75365 Calw

Kontakt:

Fax:
07051-795-818

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mariusz Francik (Mario F)
Bei Fragen muss man… Nummer ziehen und mehrere Minuten warten. Online-Beschreibung nicht vollständig. Einfach pur Chaos und Zeitverschwendung.
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D
Sehr freundliches und kompetentes Personal. Wenn ich da war, kurze Wartezeiten. Für eine Behörde wirklich super. Vielen Dank.
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Arthur S.
Die Kfz-Zulassungsstelle in Calw überzeugt mit einem schnellen und effizienten Service. Die Mitarbeiter sind freundlich, hilfsbereit und sorgen dafür, dass die Anliegen zügig bearbeitet werden. Besonders beeindruckend ist die gute Organisation – von der Online-Terminbuchung bis zur Abwicklung vor Ort. Auch die Wartezeiten sind angenehm kurz, was den gesamten Prozess sehr angenehm macht. Ein großes Lob an das Team für die hervorragende Arbeit! Absolut empfehlenswert!
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Heinrich Gossen
Ich etwas schockiert über den Umgangton, den man hier gegenüber dem Bürger vorlegt. Ich bin Laie und kenne mich mit den Zulassungsregelungen nicht aus. Trotz meiner höflichen Frage bekam ich eine aggressive-herablassende Anwort im Kasernenton. Ich frage mich mittlerweile schon, was in diesem Land eigentlich los ist? Ich meine, wir zahlen mit unseren Steuern ja nicht nur das Gehalt dieser Angestellten. Wir zahlen ja auch für jede Änderung der Zulassung nochmals extra. Da kann man doch verlangen, wenigstens höflich behandelt zu werden. Ich werde jedenfalls keinen Landrat wiederwählen, der unter seinen Mitarbeitern solche Verhaltensweisen duldet!
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Ktm Exc
Schafmelker

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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