Zulassungsstelle in Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Adresse:

Schillerstr. 30
89077 Ulm

Kontakt:

Fax:
0731-185-1420

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Nick van Owen
Die Zulassungsstelle Ulm ist klasse. Telefonisch den Termin gebucht, alle Infos u Unterlagen die ich brauche vorher angefragt! Keine 10 Min, warten u alles war in 5 Min erledigt! TIPP: Vor einem Termin Anrufen welche Unterlagen benötigt werden! Denn die Damen / Beamten geben sich die größte Mühe. Doch wenn Unterlagen fehlen, (z.B. KFZ Schein)! Dann ist es nicht die Schuld der Beamten sondern des Bürgers der sich nicht richtig informiert hat. Daher bitte immer zuerst sich informieren! Dann läuft alles schnell! 3 Autos umgemeldet in 5 min! ;) V G
Avatar
Timothy Rittberg
Größte Katastrophe überhaupt! Da hat man ein paar simple Fragen am Telefon und muss erst mal 40 Minuten in der Warteschleife hängen bis man am Ende weggedrückt wird! Ah ja vergessen 45 Minuten vor Feierabend nimmt man ja keine Anrufe mehr an, ganz vergessen. Frechheit!
Avatar
Horst Genet
Schnell bearbeitet, freundlich behandelt. War angenehm, Wartezeit war angemessen
Avatar
Wolfgang Feller
Super nette und kompetente Mitarbeiterin, gerne wieder 🤗
Avatar
Dominik R.
KATASTROPHAL Wer auch immer hier in der Leitung sitzt, sollte über einen Jobwechsel nachdenken! Zeitmanagement unter aller Sau. Man macht einen Termin, ist 10min früher sogar da, um dann 45min auf den Termin zu warten. Kommt man dann dran, geht es innerhalb von 3min wenn man alle Papiere hat. Die Mitarbeiter sind freundlich und hilfsbereit. Das ist auch das Einzige, was positiv ist! Wenn man dann bezahlen soll am Automat werden nur EC-Karten akzeptiert. Keine debit-Karten und keine Kreditkarten. Also muss man 500m zur nächsten Sparkasse über drei Kreuzungen laufen. Was ist das für ein Quatsch? Wir leben im 21. Jhd. und debit-Karten gibt es nicht seit gestern! Leute, bitte!? Bewegt euch mal und geht mit der Zeit! Bezahlen per Smartphone wäre auch schön... Aber dafür müssen wir wahrscheinlich in Deutschland erst wieder ein Gesetz erlassen und die nächsten 10 Jahre mit iwelchen Würdenträgern streiten, warum es nicht geht und Fortschritt böse ist. Einfach nur traurig.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 14160

Hyundai i20 1.0 Turbo 100PS Advantage+ Navi|Kamera|LED

Sept. 2020
Schaltgetriebe
75.200 km
Benzin
Schwarz
74kW (101 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

14.490,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 13723

Hyundai i20 1.0 TURBO 100 PS Style Kamera|Klima|CarPlay

Apr. 2020
Schaltgetriebe
45.500 km
Benzin
Schwarz
74kW (101 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

15.490,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 14680

Hyundai i20 1.0 T-GDi 100PS Trend Navi|Kamera|CarPlay

März 2021
Schaltgetriebe
47.930 km
Benzin
Grau
74kW (101 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

15.990,01 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern