Zulassungsstelle in Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Adresse:

Schillerstr. 30
89077 Ulm

Kontakt:

Fax:
0731-185-1420

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dietmar Sieger
War heute um 12:15 wegen einem Kurzzeitkennzeichen da, um 12:45 war alles erledigt obwohl der Wartebereich voll war. Frau Schmidt am Schalter 7 hatte mich freundlich und professionell bedient. Allgemein waren von der Info, Bearbeitung und Ausgabe alle sehr zuvorkommend und freundlich. 👍
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Marion A.
Ich war diese Woche am Dienstag - dem "ohne Termin Vormittag" dort. Sicherheitshalber war ich gleich um kurz vor 8 Uhr da. Es warteten schon fast 20 Personen. Die Zulassungsstelle hat pünktlich geöffnet und alles lief sehr angenehm und geregelt ab. Ich hab meine Nummer gezogen und musste nur ca. 15 Minuten warten, bis ich via Bildschirm aufgerufen wurde. Die meisten der vorhandenen Schalter waren besetzt, daher ging alles recht schnell. Meine Unterlagen waren vollständig, mein Kennzeichen hatte ich reserviert, die SEPA-Vereinbarung unterschrieben dabei und die Mitarbeiterin war sehr nett. Nach ca. 15 Minuten war alles erledigt, ich konnte am Kassenautomat bezahlen, mein Kennzeichen machen lassen und am Tresen alles abschließen. Es war meine erste KFZ-Zulassung und ich hatte mir das wesentlich komplizierter und mit immenser Wartezeit vorgestellt. Bin begeistert. Lief alles super!
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Steffi d.
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Sylvia Scherr
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Толик Забегин
Ich habe meinen Wohnort gewechselt und musste meine Adresse in den Dokumenten ändern. Ich wurde schnell und höflich bedient.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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