Zulassungsstelle in Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Adresse:

Schillerstr. 30
89077 Ulm

Kontakt:

Fax:
0731-185-1420

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sophia Rühlemann
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Reinhold Ratke
Hat alles schnell und problemlos geklappt. Freundliche und kompetente Mitarbeiterin.
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Damned Mule
Ich verstehe die negativen Bewertungen nicht. Man musste zwar warten, aber es stand geschrieben, dass die Wartezeit krankheitsbedingt etwas länger sein würde. Die Angestellten waren immer höflich und geduldig, sie verstanden wirklich, was sie tun, und nachdem ich an der Reihe war, verlief alles reibungslos. Das Einzige, was mich gestört hat, war, dass ich nicht mit einer VISA-Karte bezahlen konnte, aber das war auch kein Hindernis. Viel Glück für das Team, einschließlich des Sicherheitsbeamten, der ebenfalls höflich und hilfsbereit war. (Entschuldigung für den ungarischen Kommentar)
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Selam AhiBesa
Uns fehlt qualifiziertes Personal in Deutschland überall. Ich komme zum Termin und mir wurde nicht gesagt was ich alles benötige und weil ich mein pass nicht dabei hatte . Wurde ich raus geschmissen mir wurde keine alternative geboten wie pass nachreichen Bild oder sonst was . Unglaublich langsam hier in Deutschland mit den Behörden und dem Personal .
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R. Wolf
Ich hatte einen Termin um 10:20 Uhr. War um 10:15 da. Bis 10:30 Uhr wurde nur 1 Nummer aufgerufen. Ich kam um 10:35 Uhr dran. Aber jemand ist vor mir zu dem Schalter, der meiner Nummer zugeteilt wurde. Und es wurde nicht überprüft, wer von uns welche Nummer hat. Zum Glück hat die Person eingesehen, dass sie noch nicht dran ist. Aber das Nummernsystem ist halt ein bisschen sinnlos, wenn es dann nicht nachgeprüft wird. Danach habe ich bezahlt und nochmal an der Ausgabe auf die Unterlagen gewartet. Also besser mehr Zeit einplanen, auch wenn man einen Termin hat.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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