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Zulassungsstelle in Eisenach (Landratsamt Wartburgkreis)

Adresse:

Ernst-Thälmann-Str. 74
99817 Eisenach

Kontakt:

Fax:
03695-61-6197

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Réka Bárándi
Ich kann die negative Bewertungen gar nicht nachvollziehen. Uns wurde ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen verkauft, wir haben am Tag des Kaufes noch angerufen für einen Termin, den wir am nächsten Tag bekommen haben. Wir waren etwas füher da, und es ging alles ganz schnell. Also wir waren top zufrieden, kann nur weiterempfehlen.
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Benjamin Böhme
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Lukas Dumcius
So sollten alle Behören funktionieren wie diese. Ich habe problemlos online einen Termin bekommen, danach gleich eine E-Mail mit der Liste von Unterlagen, die notwendig sind. An dem Tag bin ich 5 min früher gekommen, habe mich über den Terminal einwandfrei angemeldet und habe nicht mehr geschafft, Platz im Wartebereich zu nehmen, da ich sofort aufgerufen wurde. Die Mitarbeiterin war super nett und professionell. Nachdem ich die Unterlagen vorgelegt habe, musste ich noch 5 min. im Wartebereich warten und mein Anliegen war reibungslos erledigt. Bezahlung hat auch problemlos vor Ort mit Karte funktioniert.
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Marcus Jaster
Super nett. Hat alles super schnell geklappt. Grüße Aus Flensburg
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Peter
Beste Zulassungstelle, an der ich je war! Freundliches Personal, man wird nicht wie sonst bei anderen Zualssungsstellen total genervt empfangen. Die Mitarbeiter denken gut mit und die Terminvergabe klappt auch mal flexibel bei kurzfristigen Anliegen. Auch Probleme versucht man zu lösen und nicht einen gleich wieder wegzuschicken. Hab jetzt schon 2 Fahrzeuge bei Fr. Wolff zugelassen und eine Eintragung. Absolut problemlos, immer professionell und freundlich. Weiter so! :)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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