Zulassungsstelle in Bad Salzungen (Landratsamt Wartburgkreis)

Adresse:

Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Kontakt:

Fax:
03695-61-6198

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mutige 1981
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Its_official_ ayden
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Madame Doit
Betrifft: Bereich Hilfe zur Pflege, insbesondere ambulant Die Diskrepanz zwischen dem PR-Slogan, das "freundlichste Landratsamt" werden zu wollen, und der Realität im Bereich "Hilfe zur Pflege" (Sozialamt) ist absolut absurd. ​Als Bevollmächtigte meiner dementen Mutter erlebe ich hier ein Verfahren, das psychisch und finanziell maximal zermürbend ist. Die Bearbeitungszeiten betragen über ein Jahr - bei einer Klientel, bei der man bangen muss, ob sie das Ende des Verfahrens überhaupt noch miterlebt. ​Die Bürokratie hat hier krankhafte Züge angenommen: Der Fall für ein einziges Jahr ambulante Pflege wurde vom Amt auf satte 804 Seiten Akte aufgebläht, eine reine Zermürbungstaktik durch Papierberge. Sobald angeforderte Dokumente eingereicht wurden, folgt eine Salami-Taktik: Es werden neue Unterlagen nachgefordert, die vorher nie eine Rolle spielten. Es werden sogar interne Belege zwischen Pflegediensten/Tagespflegen und der Pflegekasse vom Antragsteller verlangt. ​Gleichzeitig wird das gesetzliche Pflegegeld rechtswidrig als Einkommen gewertet, um zustehende Leistungen zu kürzen. Schlimmer noch: Pflegende Angehörige werden moralisch massiv unter Druck gesetzt. Trotz eines wöchentlichen Fahrtwegs von 400 km wurde von mir verlangt, meine Mutter kostenlos privat zu pflegen, um dem Amt Kosten zu sparen. ​Widersprüche werden scheinbar ausgesessen, Ablehnungen pauschal ohne fundierte Rechtsgrundlage nach dem SGB XII erteilt. Ein funktionierendes Beschwerdemanagement existiert nicht, nicht einmal Eingangsbestätigungen werden versendet. Auch direkte Hilfeersuchen an den Landrat werden komplett ignoriert. ​Selbst wegen Kleinstbeträgen wird man in die Knie gezwungen. Nach einer ersten Untätigkeitsklage und weiteren Verschleppungen bin ich nun bereits gezwungen, das zweite Gerichtsverfahren gegen diese Behörde zu führen. Systematisches Behördenversagen, das öffentlich gemacht gehört.
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Tino Müller

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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