Zulassungsstelle in Bad Salzungen (Landratsamt Wartburgkreis)

Adresse:

Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Kontakt:

Fax:
03695-61-6198

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Fabian Einholz
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Susanne Behnke
Die Frau vom Jugendamt sieht aus wie ein Engel. Das ist auch alles. Mails und tel. Kontaktversuche werden nur mit großer Zeitverzögerung beantwortet. Das die Kinder vom Vater geschlagen und erniedrigt werden ist egal. Kindeswohlgefährdung kennt man hier nicht. Und dann fragt die Dame noch, was sie da machen soll. Wenn die Kinder nicht bei Euch wohnen, habt ihr und Eure Kinder hier keine Hilfe zu erwarten.
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Gabriele
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DG Exclusive Cars
KFZ-Zulassung = Rechtsfreier Raum. Leider mal wieder eine Zulassungsstelle in der BRD welche, trotz bundesweiter klarer Regelung durch die Zulassungsverordnung, ihre eigenen Regeln macht. Ist jedoch kein Einzelfall in der BRD... Bundesweite KFZ-Zulassungen bleiben ein Abenteuer mit wechselnden Herausforderungen. Fachkompetenz in diesem Fall hier eher fragwürdig.
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Susan K
Bereich Sozialamt Bestattungskosten Ich möchte mich herzlich bei Frau Schwarz für ihre hervorragende Arbeit bedanken. Ich hatte kürzlich eine unvorsehbare Beerdigung. Da es mir selbst nicht möglich war, für die Kosten aufzukommen musste ich eine Erstattung beantragen. Völlig verzweifelt wendete ich mich an das Sozialamt. Inmitten des Schamgefühls selbst nicht in der Lage zu sein und der Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen gab mir Frau Schwarz zu jederzeit das Gefühl gehört zu werden, beruhigte, gab wertvolle Tipps und half in ihrem fügbaren Rahmen. Zu keiner Zeit war sie genervt, gestresst oder arg unfreundlich, ganz egal wie oft man telefonisch nachfragte. Frau Schwarz hat mich außerordentlich gut unterstützt. Sie war sehr kompetent, freundlich und hat sich viel Zeit genommen, um alle meine Fragen zu beantworten. Ihre zuverlässige Bearbeitung meines Anliegens hat mich sehr beeindruckt. Auch ihr Kollege war stets freundlich und versuchte wenn Frau Schwarz einmal verhindert oder abwesend war zu helfen. Ich habe wirklich seit langem nicht mehr so eine freundliche und kompetente Sacharbeiterin erlebt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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