Zulassungsstelle in Meiningen (Landratsamt Schmalkalden- Meiningen)

Adresse:

Charlottenstraße 5a
98617 Meiningen

Kontakt:

Fax:
03693-485 7010

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ronny Sauer
Sehr freundlich und schon am Telefon sehr hilfsbereit! Vielen Dank für den kurzfristigen Termin und die professionelle Bearbeitung unseres Anliegens. Das wird eine Tolle Überraschung für unseren Führerscheinneuling 🚘 Danke
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Rudolf Scheiner
Ich kann kein Wunschkennzeichen reservieren da dort steht "Die Zulassungsstelle Meiningen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) bietet derzeit keine Verfügbarkeitsprüfung in Echtzeit. Deswegen übernehmen wir die Prüfung für Sie und reservieren dann den ersten freien Wunsch, sobald die Zulassungsstelle wieder erreichbar ist." Klar kann ich 3 Wünsche dalassen aber die sind save schon alle drei vergeben. Was ist dann? Ich möchte unbedingt ein Kennzeichen nach meinen Vorstellungen. Einen Termin kann ich auch nicht machen da es dann wissen will ob ich schon ein Kennzeichen reserviert habe was ja nicht der Fall ist und ich möchte das Kennzeichen auf keinen Fall dem Zufall überlassen.
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Eddi M
Schnell, unkompliziert und sehr gut organisiert
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ChrisTine
Terminbuchung online möglich - Termin Abmeldung KFZ dauerte keine 5 Minuten (toll, da man da keinen Termin zugewiesen bekommt) Beantragung Führerschein - kurze Wartezeit, freundliche Mitarbeiterin, hat auch insgesamt keine 15min gedauert ausreichend kostenfreie Parkplätze im Hof vorhanden, alternativ in der Charlottenstraße kostenpflichtige jedoch preislich noch vertretbare Parkgebühren wir können zum aktuellen Stand nichts beanstanden, top!
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Hansi Prang
Ich war vor einem Jahr dort um meinen 2er Führerschein zu verlängern! Bis heute habe ich diesen immer noch nicht!!! Gründe dafür sind angeblich Gesundheitliche Probleme! Wie kann es angehen, daß sich das Landratsamt von jedem meiner behandelten Ärzte ein Gutachten verlangt,ob ich in der Lage bin Lkw zu fahren! Dann entscheidet irgend ein "Arzt" der mich noch nie gesehen hat ob ja oder nein!!! Wie geht so was! Es gibt doch die ärztliche Schweigepflicht! Ich bin fast 35 Jahre internationaler Fernverkehr gefahren da hat auch niemand danach gefragt!!! Was ist mit all den anderen, die sich auf deutschen Straßen bewegen bin ich wirklich der einzige, der krank ist??? Hab alles verloren was mir Spaß gemacht hat, bin sehr mit der Schrauberei und Auto fahren verbunden! Vielen lieben Dank dem Landratsamt ""Meiningen "", danke!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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