Zulassungsstelle in Worbis (Landkreis Eichsfeld)

Adresse:

Friedensplatz 1
37339 Worbis

Kontakt:

Fax:
036074-650-9045

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Th S
Mein Termin bei der Zulassungsstelle war absolut Klasse. Schnelle Bearbeitung. Freundlich. Kompetent. Besser geht nicht.
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Nisi
Ich kann tatsächlich nur positives berichten. Ich hatte einen Termin zur Umkennzeichnung, Abmeldung und Zulassung. Also alles etwas durcheinander.. Dann habe ich auch noch eine wichtige Sache für die Ummeldung vergessen und das zum Freitagmittag... Die Mitarbeiterin war trotzdem sehr freundlich und hilfsbereit. Ich durfte die fehlenden Unterlagen noch kurz holen und es wurde alles am selben Tag erledigt und das ohne dass ich einen bösen Spruch oddr ähnliches kassiert hätte. Einfach freundlich und menschlich.
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Ion Funieru
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Sven Jebautzky
Jo ging sehr schnell mit Termin und Bearbeitung (Zulassungsstelle)
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Klaus Müller
KFZ-Abmeldung mit Fräseffekt – schade ums Schild Zur Abmeldung meines Fahrzeugs erschienen, Kennzeichen dabei, freundlich geblieben – und dann kam der Fräser. Die Entstempelung wurde mit solchem Nachdruck durchgeführt, dass nicht nur die Plaketten verschwanden, sondern gleich die halbe Oberfläche des Kennzeichens mit. Schutzschicht durch, Aluminium kreisrund ausgefräst – wirklich gründlich. 👍 Vielleicht ein bisschen zu gründlich. Die Schilder sind dadurch komplett unbrauchbar geworden. Eine spätere Wiederverwendung? Leider ausgeschlossen. So wird aus einer einfachen Abmeldung direkt ein Fall für die Tonne 🚮 – buchstäblich. 47 € futsch, aber den benachbarten Kennzeichenanbieter wirds freuen. 💸 Ein Hinweis: Weniger Druck, mehr Sorgfalt und schon wäre das Problem keins gewesen. Vielleicht lässt sich da in Zukunft etwas feinfühliger arbeiten?😉 Schont ja auch irgendwo die Umwelt und wäre nachhaltig. 💯

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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