Zulassungsstelle in Norderstedt (Landkreis Segeberg)

Adresse:

Oststr. 20
22844 Norderstedt

Kontakt:

Fax:
04551-951-99889

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Torsten Nebert
Freundlich,Nett und vorallem Pünktlich drangekommen.
Avatar
Ricardo Voigt
Mega schnell mega freundlich
Avatar
Tobias
Avatar
S
Muss mich leider den negativen Bewertungen anschließen. Seit 3,5 Wochen bin ich täglich online und versuche einen Termin für einen internationalen Führerschein zu bekommen. Mir wird immer angezeigt, dass keine Termine verfügbar sind. Bevor man auf der Seite der Terminbuchung ist, heißt es, dass Termine täglich zwischen 12:00 und 12:30 freigegeben werden. Bei der Terminbuchung direkt steht AB 12:30.... telefonisch auch niemand zu keiner Zeit erreichbar. Ich habe schon die Antworten auf die anderen Kommentare gelesen... Wird dann wohl Zeit für eine Telefonkraft. Öffnungszeiten vor Ort bis 12:00 und dann wieder ab 13:30. Leider ist die Telefonnummer dann auch ausgestellt und eine Bandansage geht ran. Da frage Ich mich, ob hier 90 min Pause gemacht wird. Ich würde ja sogar den Weg bis nach Bad Segeberg auf mich nehmen, aber dort wird mein Anliegen nicht bearbeitet. Da sich am Zustand Nichts merklich verbessert und die Nachfrage größer ist, als das Angebot, sollte man vielleicht darüber nachdenken, mehr Personal einzustellen. Ich kann jetzt zusehen wie ich ohne internationalen Führerschein im Ausland zurecht komme, so langsam läuft mir auch die Zeit davon. Absolut enttäuschend! PS: Die Mitarbeiter der 115 haben mir einfach die Telefonnummer, die für jeden im Internert ersichtlich ist, gegeben und konnten mir mit einem mittlerweile kurzfristig benötigten Termin auch nicht weiterhelfen.
Avatar
Marleen No
Ein ganz großes Lob an die Dame an der INFO in Norderstedt, sie hat so viel Empathie und Wertschätzung gezeigt, allen Kunden gegenüber, aber ganz besonders bei dem älteren Herrn , der Unterstützung benötigte. Vielen Dank dafür, es war eine Freude, das Gespräch mit anzuhören !!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 7291_im

Renault Twingo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau

Sept. 2017
Schaltgetriebe
68.755 km
Benzin
Grau
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1382 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 120 €

8.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
Finanzierungsangebot

ab 118 €

8.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.