Zulassungsstelle in Norderstedt (Landkreis Segeberg)

Adresse:

Oststr. 20
22844 Norderstedt

Kontakt:

Fax:
04551-951-99889

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ines T.
Ich war gestern und heute bei der Zulassungsstelle in der Oststraße in Norderstedt. Wollte gestern ein Fahrzeug abmelden und das Kennzeichen dann gleich für (m)ein neues Fahrzeug wiederverwenden und das Fahrzeug gleich anmelden. Das ging leider nicht. Warum, wurde mich ganz sachlich und freundlich erklärt. Freundlicherweise wurde mir dann für den Folgetag ein neuer, weiterer Termin geblockt und die Kennzeichen (vorsorglich) reserviert. Heute war ich dann vier (!) Stunden vor meinem Termin da, weil ich wirklich zufällig in der Nähe war. Habe an der Anmeldung freundlich gefragt, ob eine Vorverlegung möglich wäre - war kein Problem! Mein eigentlicher Termin wurde dann freigegeben und war nach 30 Minuten dann auch weg. Die Zulassung hat problemlos funktioniert, es waren alle anwesenden Mitarbeiter*innen sehr freundlich und hilfsbereit. Das war auch im Oktober 2024 so, als ich mein Motorrad dort zugelassen habe. Die Wartezeit betrug knapp 15 Minuten - also alles im absolut grünen Bereich! Macht Spaß so :-)
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Roman Rawinski
Top organisiert und die besten Mitarbeiter überhaupt – engagiert, geduldig und sehr professionell. Vielen Dank!!!
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Kay k
Keine Probleme wenn du einen Online termin hast
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Silke Ralf
Trotz Personalmangel mega freundlich und hilfsbereit...diese Diensstelle hat auch 10 Sterne verdient
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Helmut Gerhards
Das gesamte Team der Zulassungsstelle rund um Frau Meineke ist top kundenorientiert und superfreundlich. Besser geht nicht sowohl persönlich, am Telefon oder per Mail. Weiter so- das macht wirklich Spaß als Kunde

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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