Zulassungsstelle in Schleswig (LK Schleswig-Flensburg)

Adresse:

St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04621-87-337

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Horst Simon
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Milena Diedrichsen
Mit der Terminbuchung lief alles super.. alles problemlos geklappt. Das Personal war nicht wirklich freundlich. Tut mir leid für Leute die älter sind oder Leute die das noch nie gemacht haben & einfach unsicher sind… man lässt sein Auto nicht oft zu, man kann halt nicht alles wissen. Freundlichkeit kostet nichts.
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Dennis Andresen
Termine waren gut verfügbar. Innerhalb von 20 Minuten war das moped an und umgemeldet. Dank online Termine deutlich besser
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Nadine Thoms
Seit über einer Stunde Versuche ich dort anzurufen aber das einzige was kommt alle Mitarbeiter sind in Gesprächen in Schleswig sowohl in Flensburg online Termin kann ich auch nicht buchen . Echt ätzend wenn man nicht mal am "Empfang " jemanden erreicht bekommt
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sören müller
Also ich war am Montag den 27.01.25 dort. Termin wurde online am Donnerstag davor 23.01.25 gebucht. Bis dahin hat alles gut geklappt. Leider streikte die Technik und somit ging gut 1 Std. Erstmal nix. Dies wurde uns auch freundlich mitgeteilt. Für technische Probleme kann man so nix. Alles waren sehr freundlich. Also es dann los ging dauerte es knapp 15. min. Und ich war mit einer Ummeldung und den gültigen Kennzeichen draussen. Also von mir 5 Sterne da es problemlos von statten ging. Das es online mal alles ausgebucht ist, finde ich in der heutigen Zeit normal und nix schlimmes. Man kann noch einfach hinfahren und ein bisschen Wartezeit mitnehmen. Macht man beim Arzt auch.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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