Zulassungsstelle in Flensburg (LK Schleswig-Flensburg)

Adresse:

Gutenbergstr. 23
24941 Flensburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0461-8115-113

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gabriela Werthmann
Ich war schon wieder restlos begeistert von den reibungslosen zügigen Ablaufen und dem freundlichen Personal! Weiter so,ihr seid Klasse!
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Reinhard Tews
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Guido Thommeßen (Hypnosecoach)
Trotz Termin, fast eine Stunde gewartet. Die Abwicklung selbst ging dann flott. Allerdings ist ein Fehler bei der Ausgabe passiert, für den ich dann zahlen sollte. Allerdings hat eine freundliche Mitarbeiterin sich nochmal bemüht und ich musste dann nichts mehr zahlen. Sonst, finde ich diese Örtlichkeit sehr gut. Der Wartebereich ist geräumig, man sitzt sich also nicht auf der Pelle. Vier Sterne nur, wegen der Wartezeit. Der eine Stern Abzug hat also nichts mit dem Fehler zu tun, wie ich finde sind Fehler nun mal menschlich.
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Lutz Scholz
Ich hatte in der KFZ - Zulassungsbehörde Flensburg nie etwas zu beanstandet. Sicherlich gibt es in einer Behörde eigentlich immer Wartezeiten, aber das ist normal und meine Wartezeiten waren immer erträglich. Am KFZ Kennzeichen müssen Sie selbst den TÜV und Zulassungs - Aufkleber entfernen, dafür gibt es eine Maschine im Warteraum. Kostenlose Parkplätze sind direkt vor Ort. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich.
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Christoph Heynen
Zulassung und Nummernschild in unter 10min! Super freundliche Mitarbeiter! Vielen Dank!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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