Zulassungsstelle in Rendsburg (Landkreis Rendsburg- Eckernförde)

Adresse:

Kaiserstr. 8
24768 Rendsburg

Kontakt:

Fax:
04331-202-205
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thorsten Kalweit
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Erik Czymmek
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neuenbrok
War eben auf der Zulassungsstelle, Wartezeit mit per Internet gebuchtem Termin sehr akzeptable 15 Minuten. Netter Sachbearbeiter, der sich viel Mühe gegeben und fix gearbeitet hat. Alles bestens. Beim Aufenthalt habe ich mitbekommen, wie ungeduldig und unverschämt sich einige Kunden benommen haben. Insofern... Wie man in den Wald hinein ruft.... Usw . Die Parkplatz Situation ist... Schwierig und es könnte ein bisschen besser ausgeschildert sein.
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Tobias Anonym
Die Leute bei der Zulassungsstelle haben aber auch keine Ahnung von nichts! Nach stundenlangem warten bis ein Anruf mal durchgestellt wurde hatte ich einen unhöflichen und unmotivierten Mitarbeiter dran. Ich habe nur gefragt ob in deren System eingetragen wurde, ob mein Motorrad als versichert angezeigt wird, damit ich damit fahren kann. Und die wollen wir mir erklären, dass mein Fahrzeug nicht versichert ist und ich einen Bescheid zahlen muss in Höhe von 30€ nur weil die mich als nicht versichert eingetragen haben, obwohl meine Versicherung bei einem Vorherigen Anruf mir versichert hat, dass ich 1000% versichert bin und die zu unfähig sind das richtig einzusehen! Ein richtiger Saftladen!
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Nils Ohm
Leider absolut katastrophal. Ich bin mit einem sicher sehr speziellen zur Zulassungsstelle gekommen, aber genau dann erwarte ich eigentlich Bereitschaft zur Klärung. Die Sachbearbeiterin wirkte allerdings ausschließlich gelangweilt und uninteressiert. So musste ich nach nicht mal einer Minute im Büro unverrichteter Dinge wieder gehen - mehr als unzufrieden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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