Zulassungsstelle in Hohenwestedt (Landkreis Rendsburg- Eckernförde)
Adresse:
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Bernd Jodehl





Ich bin sehr zufrieden. Habe online einen Termin gebucht und wurde am Tag vor diesem noch einmal per Mail erinnert. Die Mail enthielt auch Informationen der mitzuführenden Unterlagen. Dies empfand ich als hilfreich. Der Termin verlief sehr angenehm. Eine freundliche Mitarbeiterin nahm mein Anliegen entgegen und bearbeitete es zügig und stand darüber hinaus auch für Fragen zur Verfügung. So stelle ich mir eine bürgernahe Verwaltung vor. Weiter so.
Eileen Kutta





Vor 3 Monaten habe ich mein Auto angemeldet und es war alles super toll, alle waren freundlich, mein Anliegen wurde superfix bearbeitet und heute wollte ich mich einmal telefonisch mit einer Frage melden und hänge über eine halbe Stunde in der Warteschleife. Ich habe es dann aufgegeben. 😔 schade!
Markus Nitz





Ich kann die negativen Bewertungen nicht nachvollziehen.
Ich kam pünktlich dran. Mein Anliegen, eine Ummeldung, würde schnell und kompetent bearbeitet.
Der Mitarbeiter war freundlich.
Auch andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen machten einen freundlichen Eindruck.
Vielleicht kommt es manchmal ein wenig darauf an, wie man in den Wald rein ruft, so schallt es wieder raus.
Mandy Kunkel





Weiß gar nicht warum hier so viele negative Einträge stehen!!
War 5 min zu spät dran, aber wurde dennoch sehr nett empfangen. Hatte online einen Termin für nur Abmeldung gemacht, aber vor Ort wollte ich 2 Autos abmelden und eins ummelden ohne dafür einen Termin gehabt zu haben. Und ohne zu zögern oder zu nörgeln ging es alles ganz flott. Auto abgemeldet und umgemeldet. Trotz Verspätung kam ich sofort dran und allgemein ging alles ganz schnell. Nur parken ist dort eine Katastrophe. Aber sonst alles Top !!!
banause3000





Sehr unangenehme Mitarbeiterin im kfz Büro. ich verstehe nicht, warum Menschen im Kundenkontakt eingesetzt werden, die offensichtlich keine sozialen Kompetenzen mitbringen. Eine Versetzung wäre hier wohl sinnvoll.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.
Anfahrt:
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