Zulassungsstelle in Hohenwestedt (Landkreis Rendsburg- Eckernförde)

Adresse:

Am Markt 17
24594 Hohenwestedt

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jenny Storr
Sehr nettes Personal und es ging unkompliziert und super schnell , Danke 🤩
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Gerhard Harder
Ich habe vor einigen Tagen versucht einen Termin für ein Rotes Kennzeichen zu beantragen, da mein Saisonkennzeichen am 31.10 endet und ich noch bis zum 2.11 mit meinem VWBus unterwegs bin. Mir wurde von einem unfreundlichen Mitarbeiter in Hohenwestedt erzählt, daß dieses nur 16 Tage vorher möglich ist. (Warum?) Habe es dann in dieser Frist nochmals versucht und es gab keine freien Termine. Nach einem Anruf an das Amt kam die Antwort, "Da waren sie wohl zu spät". Ich wollte am 30.10. ohne Termin erscheinen und warten. Antwort :" Dann warten sie bis Feierabend und kommen nicht ran". Ich habe dann versucht die Zustellungsstelle in Rendsburg zu erreichen. Über Stunden nur besetzt. Einen online gebuchten Termin für den 27.10 in Rendsburg kann ich wohl vergessen, da dass rote Kennzeichen nur 5 Tage ab Buchung gilt. (nach Auskunft meiner Versicherung). Die Webside ist total unstrukturiert und unübersichtlich. SO FUNKTIONIERT BÜROKRATIE IN DEUTSCHLAND!!! SCHON MAL WAS VON KUNDENFREUNDLICHKEIT GEHÖRT??? Vor Corona ging es auch ohne online Buchung und hat auch funktioniert, man hat dann eben mal eine Stunde gewartet. Ich habe jetzt schon über 4Stunden mit dem ganzen Mist verbracht. Ohne Resultat. Ich würde gerne -5 Sterne geben. Gilt auch für andere Ämter. Geht leider nicht.
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J.W H
Supper unhöfliche Mitarbeiter!
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Jan M
Ich hatte mehrmals, zusätzlich zum Besuch vor Ort, auch Kontakt per E-Mail aufgrund von Sonderwünschen. Die Mitarbeiter haben sich extra Aufwand gemacht mir zu helfen, was ich sehr zu schätzen weiß. Andere Zulassungsstellen in anderen Kreisen sind da lange nicht so kooperativ. Antworten kamen immer sehr schnell, so dass ich alles zügig regeln konnte, um das Fahrzeug zeitnah anmelden zu können. Besten Dank an alle Mitarbiter, die die Mails betreuen!
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swxatzZz
Sehr nette, geduldige, junge Mitarbeiterin hat mir heute geholfen-trotz meiner Verspätung

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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