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Zulassungsstelle in Eckernförde (Landkreis Rendsburg- Eckernförde)

Adresse:

Rendsburger Str. 109
24340 Eckernförde

Kontakt:

Fax:
04351-6667-629
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Torsten Gaede
Sehr nett und entgegen komment immer wieder gerne da, jetzt auch mit meinem zweiten Auto
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Vroni Baumann
Danke für's Gespräch! Ich wollte mich nur vergewissern, welche Unterlagen ich tatsächlich für meine Kfz-Angelegenheit benötige. Zum seltenen Termin zu erscheinen und wieder nachhause geschickt zu werden, ist nicht so praktisch. Leider geriet ich an eine herrische, überhebliche und unverschämte Mitarbeiterin, die mir Sachen erzählte, die ich sowieso schon wusste, die auf meine Angelegenheit nicht zutrafen, die mich nicht ausreden ließ und mir ziemlich dumm kam. Sorry, ich bin kein Kleinkind, dass zum 1. Mal sein Fahrzeug ummeldet. Willkommen in Eckernförde!
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Hans J Heuer
Sehr unflexible Mitarbeiter und vorallem nicht Kundenorientiert. Anstatt sich um Kunden zu kümmern wird ersteinmal Schokolade im Kühlschrank gesucht und dieses auch noch lauthals verkündet. Frechheit.
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Annaelisa
Ich habe dort vor einiger Zeit ein Auto umgemeldet. Ich hatte Glück und es war nur geringer Betrieb, so dass ich schnell an der Reihe war. Der Mitarbeiter war sehr freundlich und hilfsbereit und so hat alles gut funktioniert.
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Udo Hallstein
Servicewüste!! Die Angabe der Telefonnummer kann man sich auch sparen, die Behörde geht nicht ans Telefon! in der Ansage wird man bei dringenden Fällen auf die Durchwahl 5 verwiesen, dort wird nach zigmal klingeln einfach abgebrochen. Für alles andere muss man einen Termin machen, der früheste ist erst in mehr als zwei Wochen möglich. :-(

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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