Zulassungsstelle in Eckernförde (Landkreis Rendsburg- Eckernförde)

Adresse:

Rendsburger Str. 109
24340 Eckernförde

Kontakt:

Fax:
04351-6667-629
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Katja Marx
Nachdem mein Wagen 3 Wochen in der Werkstatt stand um TÜV zu bekommen, konnte ich mich heute auf den Weg zur Zulassungsstelle machen. Denn es musste eigentlich nur eine technische Änderung eingetragen werden. Eigentlich. Da ich mir vorher schon dachte, dass es besser ist,wenn ich alle Unterlagen mitnehmen sollte,wurde ich darin bestätigt. Die unwahrscheinlich zuvorkommende Frau W. vom Schalter 1 hatte eine Menge Geduld. Ich schilderte ihr mein Anliegen und sie nahm alle Eintragungen vor,die mein PKW haben musste. Sie war so verständnisvoll und total hilfsbereit. Aus einer Eintragung,die nicht länger als 5 Minuten gedauert hatte,wurde es plötzlich eine halbe Stunde. Alles ohne Meckern und Nörgeln. Ich bedankte mich bei ihr von ganzen Herzen. Auch ihre dazustoßende Kollegin war sehr freundlich. Also ich kann nur Positives von dieser Zulassungsstelle berichten. Wenn jemand ein Problem hier hat,dann sollte man eventuell über das eigene Verhalten nachdenken.
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Audi 80
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Nadine Remmert
Es war etwas schwierig einen Termin zu bekommen. Kurzfristig wurde dann nachmittags einer für den nächsten Tag frei, gleich genommen, alles zusammen gesammelt und morgens los. Super nette, hilfsbereite Mitarbeiter! Konnte mir sogar eine Parkscheibe für den Parkplatz leihen! Alles ging super schnell und war günstiger als gedacht :)
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Peter Kuchenbecker
Sehr kompetente und nette Mitarbeiter*innen in der Zulassungsstelle in Eckernförde. Mein Termin für die Ummeldung auf Saisonkennzeichen hat inkl. der Schilderanfertigung nur 10 Min. gedauert. Sehr zu empfehlen 👍
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Thomas Peters
Gute Parkmöglichkeiten. Sehr freundliches Personal. Prima 👍.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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