Zulassungsstelle in Altenholz (Landkreis Rendsburg- Eckernförde)

Adresse:

Teichkoppel 72
24161 Altenholz

Kontakt:

Fax:
0431-320979-22
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Volker Spliedt
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holger janzen
Mit Termin alles bestens
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Biss & Dran
Hatte ein Termin, würde aus Abgesagt. Aus Technische Probleme des KBA alles gut soweit, kann ja vorkommen. Aber mir würde nicht mal persönlich Vorort ein Ersatz Termin geben. Sollte ein neun Termin online Buchen, wäre erst in 2 - 3 Wochen ein Termin frei. Alle anderen Termine sind belegt und haben Vorrang. Das ist eine Frechheit. Nicht mal Wartezeit, der Sachbearbeiter meine, ich werden dran genommen ohne Termin Nie wieder Zulassung Stelle Altenholz.
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Samir Alyousef
Die Zulassungsstelle in Altenholz ist ein hervorragendes Beispiel für Effizienz und Kundenfreundlichkeit. Trotz ihrer kompakten Größe ist sie äußerst gut organisiert und die Abläufe sind klar strukturiert. Die Mitarbeiter dort sind durchweg freundlich, hilfsbereit und stets bemüht, die Anliegen der Besucher schnell und unkompliziert zu bearbeiten. Ich war beeindruckt, wie zügig meine Angelegenheiten erledigt wurden, ohne dass dabei die Qualität der Dienstleistung gelitten hat. Die Zulassungsstelle in Altenholz kann ich ohne Einschränkungen weiterempfehlen. Hier wird Service großgeschrieben und die Effizienz steht im Vordergrund. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!"
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Géol App

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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