Zulassungsstelle in Altenholz (Landkreis Rendsburg- Eckernförde)

Adresse:

Teichkoppel 72
24161 Altenholz

Kontakt:

Fax:
0431-320979-22
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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S. Albert
Super Mitarbeiter. Schnell und Professionell.
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Rita Scheel
Der reservierte Termin wurde genau eingehalten und die Mitarbeiter waren sehr freundlich und hilfsbereit, es ging schnell und kann es nur empfehlen
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Aaron
Nicht, was man von einer Behörde gewohnt ist und genau das, was man sich von einer Behörde wünscht: Fachlich top, dabei höflich und zuvorkommend sowie freundlich und hilfsbereit. Andere Behörden - insbesondere die Kieler kfz-Zulassungsstelle - sollte sich hier eine Scheibe abschneiden!
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Andreas Gabriel
Vom Personal her würde ich 5 Sterne geben. Diese sind super nett und sind immer bestrebt einem zu helfen. Nur den Mangel an Termine finde ich schwierig und von den Kosten ganz zu schweigen.
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Ben Ernie
Bislang nie Probleme dort gehabt. Jetzt brauchte ich aber lediglich eine Änderung im Fahrzeugschein. Eine Sache von 5 Minuten, wenn überhaupt. Ich kenne es noch so, dass man ohne Termin hin konnte, eine Nummer gezogen hat und dann eben ein wenig gewartet hat. Jetzt nur noch Online-Termin, was aber nicht möglich ist, weil kein Termin frei. 3 Tage versucht einen Termin zu buchen, keine Chance. Vot Ort auf Nachfrage die Antwort, dass das nicht ginge, man unterbesetzt sei und man online den Termin buchen soll...ich stand als einziger auf dem Parkplatz und vor dem Gebäude. Es ist leider ein wenig sehr lächerlich geworden. Man könnte es ja verstehen, wenn es was komplexes wäre, was Zeit in Anspruch nimmt. Aber nichtmal eine Streichung, bei Vorliegen aller wichtigen Unterlagen? Das sind eben Behörden in Deutschland im Jahr 2025: Flexibel wie ein Besenstil

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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